«Wenn du es eilig hast, gehe langsam»
Rasantes Wachstum braucht Struktur. Wo anfangen, wo enden bei der Entwicklung einer HR-Strategie? Eine Strategiekarte unterstützt die Ableitung relevanter HR-Projekte aus den Unternehmenszielen.
Im Jahr 2021 hat der Bundesrat die erste Nationale Strategie zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter verabschiedet. Diese konzentriert sich auf vier Handlungsfelder mit entsprechenden strategischen Zielen:
Ergänzt wird die Strategie durch einen regelmässig aktualisierten Aktionsplan, der Massnahmen des Bunds sowie von Kantonen und Städten umfasst. Seit Juni 2023 sind auch die Massnahmen des Nationalen Aktionsplans der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in den Aktionsplan der Gleichstellungsstrategie 2030 integriert.
Die Zwischenevaluation der Gleichstellungsstrategie 2030 wurde von PrivatePublicConsulting in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Soziale Arbeit Luzern (HSLU) durchgeführt. Sie hält fest, dass die vier Handlungsfelder wesentliche Bereiche abdecken und dass sinnvolle Ziele definiert wurden. In verschiedenen Handlungsfeldern seien positive Entwicklungen zu verzeichnen, allen voran im Bereich der Förderung der Gleichstellung im beruflichen und öffentlichen Leben.
Laut der Zwischenevaluation sind die Ziele der Gleichstellungsstrategie insgesamt aber noch nicht erreicht. Im Bericht wird dies sowohl auf einen Mangel an finanziellen und personellen Ressourcen für die Umsetzung der Massnahmen als auch auf eine unzureichende Anerkennung der Thematik – insbesondere vonseiten Politik und Wirtschaft – zurückgeführt. Weiteren Handlungsbedarf ortet die Zwischenevaluation in den Bereichen Intersektionalität, Care-Arbeit, LGBTQI+ und Männer als Zielgruppe – dort stellt der Bericht thematische Lücken fest.
Eine im Rahmen der Zwischenevaluation bei Bundesstellen, Kantonen, Gemeinden und externen Fachstellen durchgeführte Umfrage zeigt: Trotz der bestehenden Herausforderungen wird der Gleichstellungsstrategie mehrheitlich ein grosser Mehrwert zugeschrieben. Insbesondere helfe sie, Massnahmen zu legitimieren, die Relevanz der Gleichstellungsthematik zu stärken und Aktivitäten sichtbar zu machen.
Das Evaluationsteam formuliert abschliessend Empfehlungen. Dazu gehören unter anderem die Festlegung neuer Massnahmen sowie die Schärfung und Ergänzung der Indikatoren zur Erfolgsmessung. Weiter soll die zweite Hälfte der Umsetzungsperiode genutzt werden, um gezielte Impulse zu setzen, Akteure zu motivieren und die Umsetzung durch das EBG enger begleiten zu lassen.
An seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat die Zwischenevaluation zur Kenntnis genommen. Er hat das EBG beauftragt, in Zusammenarbeit mit anderen Bundesämtern neue prioritäre Massnahmen auf Bundesebene für den Zeitraum 2027–2030 zu ergänzen und ihm bis Ende 2026 allfällige weitere Anpassungen der Gleichstellungsstrategie zu unterbreiten. Neben verwaltungsinternen Akteurinnen und Akteuren sollen auch Kantone, Gemeinden und zivilgesellschaftliche Organisationen miteinbezogen werden.
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Am 26. September findet in Medienpartnerschaft mit Penso der Ostschweizer Personaltag zum Thema «Die Generationenfrage – Mitarbeitende im Wandel» statt. Ivo Riedi, Leiter Berufsbildung der St. Galler Präzisionswerkzeugherstellerin SFS Group, nimmt als Vertreter der HR-Praxis an der Talkrunde teil. Im Interview erklärt der ehemalige Reallehrer, warum sein Unternehmen mit 13000 Mitarbeitenden gezielt ins Generationenmanagement investiert.
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