Ständerat will keine Lohngleichheitsanalysen ab 50 Angestellten

Mittwoch, 14. Juni 2023
Schweizer Unternehmen sollen nicht schon eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen müssen, wenn sie mehr als 50 Angestellte beschäftigen. Das hat der Ständerat im Rahmen einer ausserordentlichen Session zur Gleichstellung entschieden.

Mit 26 zu 14 Stimmen bei zwei Enthaltungen lehnte der Ständerat eine Motion von Eva Herzog (SP/BS) ab, die das wollte. In der Schweiz müssen Unternehmen seit Sommer 2021 die Löhne von weiblichen und männlichen Angestellten vergleichen, wenn sie mehr als 100 Angestellte beschäftigten. So legten es die Eidgenössischen Räte fest. Herzog argumentierte, die Reichweite des mit dieser Vorschrift ergänzten Gleichstellungsgesetzes (GlG) sei «nach wie vor sehr schwach».

Lediglich eine Minderheit der Unternehmen sei davon betroffen und auch nur eine Minderheit der Arbeitstätigen. Der Bundesrat lehnte den Vorstoss ab und sagte, 2025 werde er eine Zwischenbilanz zu den neuen Lohngleichheitsanalysen vorlegen.

Lohngleichheit laut SAV auf gutem Weg

Gemäss dem GlG müssen Arbeitgebende mit 100 oder mehr Mitarbeitenden alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Deren Ergebnisse müssen von einer unabhängigen Stelle geprüft und spätestens bis Ende Juni 2023 gegenüber den Mitarbeitenden und Aktionären kommuniziert werden. Eine vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) in Auftrag gegebene und laut seinen Angaben bis anhin grösste Datensammlung zu Lohngleichheitsanalysen in Schweizer Unternehmen kläre nun viele offene Fragen.

Dabei konnten die Ergebnisse der betrieblichen Lohngleichheitsanalysen von insgesamt 615 Unternehmen mit rund 550000 Mitarbeitenden zusammengetragen werden. Mit der Erhebung werden rund 10% der Unternehmen, die eine Lohngleichheitsanalyse durchführen mussten, abgedeckt.

Unter Berücksichtigung der berufsspezifischen und persönlichen Merkmale zeigt die Datensammlung eine durchschnittliche unerklärte Lohndifferenz von 3.3%. Demnach halten 99.3% der Unternehmen die Vorgaben des GlG ein.

Die Erhebung zeige laut SAV, dass die Vorgaben des Bundes sowohl über die Branchen als auch über die Regionen hinweg in den allermeisten Fällen eingehalten würden. Gleichwohl seien weitere Anstrengungen angezeigt, um die Lohndifferenzen zwischen den Geschlechtern weiter zu verringern. Dabei gelte es bei den Ursachen anzusetzen. Dazu gehört im Wesentlichen, dass Frauen im Vergleich zu den Männern deutlich häufiger Erwerbsunterbrüche aufweisen. In Anbetracht dessen gilt es Rahmenbedingen zu schaffen, die es Frauen ermöglichen, auf gleiche Weise wie die Männer am Erwerbsleben teilzunehmen – die Vereinbarkeit von Privatem und Beruf ist hierbei wichtig. 

Schwarze für Unternehmen, die sich nicht an GlG halten

Travail.Suisse kommt zu einem anderen Ergebnis: Die unerklärte Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern liegt demnach zwischen 8 und 9%. Dies führe bei Frauen mit einem Durchschnittslohn zu jährlichen Einbussen von 9412 Franken. Auf ein Erwerbsleben hochgerechnet entspreche dies 423540 Franken. Da im GlG keinerlei Sanktionen vorgesehen seien für Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, hat Travail.Suisse sich entschieden, diese Unternehmen auf einer Schwarzen Liste aufzuführen. Arbeitnehmende können Unternehmen, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, anonym melden. (sda/gg)

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