Bedingte Freiheitsstrafe nach Betrug an der Invalidenversicherung

Donnerstag, 24. November 2022
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Ehepaars im Kanton Zug wegen gewerbsmässigen Betrugs bestätigt. Die Eheleute bezogen von der Invalidenversicherung ungerechtfertigte Leistungen von rund 390000 Franken. Davon müssen sie rund 210000 Franken zurückerstatten.

Das Obergericht Zug verurteilte die Frau im September 2020 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Den Mann bestrafte es mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Beiden wird die ausgestandene Untersuchungshaft von 70 Tagen angerechnet. Sie gaukelten Ärzten, Psychiatern und der IV-Stelle mindestens im Zeitraum von 2003 bis 2011 eine schwere Depression der Ehefrau vor.

Die IV-Stelle zahlte eine Invaliden- und eine Kinderrente sowie eine Hilflosenentschädigung aus. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor. Aufgrund von Hinweisen liess die IV-Stelle die Frau observieren.

Ausreichender Anfangsverdacht

Obwohl es für die Observation damals keine gesetzliche Grundlage gab, durfte das gesammelte Material verwendet werden, hält das Bundesgericht fest. Es verweist diesbezüglich auf seine bisherige Rechtsprechung. So hätte die Beobachtung der Frau aufgrund des ausreichenden Tatverdachts auch durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden können.

Des Weiteren überwiege das öffentliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung des Betrugs gegenüber dem Interesse der Beschwerdeführer auf Wahrung ihrer Privatrechte. Weitere Rügen der beiden Beschwerdeführer hat das Bundesgericht abgewiesen, soweit sie überhaupt ausreichend begründet waren. (Urteil 6B_1242/2020 vom 24. Oktober 2022)

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