AHV 21 und Arbeitsvertrag
Die AHV-Reform bringt eine Reihe von Neuerungen, die auch aus arbeitsvertraglicher Sicht zu Handlungsbedarf führen können.
Man könnte folglich auch von einer Nicht-Verbrauchssteuer sprechen. Diese leitet sich in der Argumentation der Publikation wie folgt ab: Homeoffice böte dem Arbeitnehmenden diverse finanzielle Vorteile: Neben direkten finanziellen Einsparungen bei Reisen, Mittagessen, Kleidung und Reinigung gäbe es noch indirekte Einsparungen durch weniger Sozialleben und andere Ausgaben, die anfallen, wenn Mitarbeiter im Büro arbeiten. Darüber hinaus werden in dem Papier noch immaterielle Vorteile der Arbeit von zu Hause aus aufgezählt, wie höhere Arbeitsplatzsicherheit, Bequemlichkeit und Flexibilität. Nachteile dagegen entstünden in Form von zusätzlichem psychischem Stress und den Umgang mit einer unvollkommenen Einrichtung des Heimarbeitsplatzes. Die daraus resultierenden Kosten seien aber im Verhältnis zu den Gewinnen zu vernachlässigen. Gemäss Studien sei davon auszugehen, dass Homework auch nach der Corona-Krise eine übliche Praxis für mehr Angestellte sein wird. Das sei ein grosses Problem, so der Ökonom Luke Templeman, denn dies bedeute, dass vorhandene, über Jahrzehnte aufgebaute Infrastruktur in Zukunft ungenutzt brach läge.
Zum Ausgleich wird nun eine Homeoffice-Steuer vorgeschlagen, die so funktionieren solle:
Da im Homeoffice-Arbeitende in der Regel über ein überdurchschnittliches Einkommen verfügten, ergebe sich eine Steuer von 5% pro Arbeitstag. Dies sei ungefähr der Betrag, den ein Büroangestellter für Pendeln, Mittagessen, Wäschewaschen usw. ausgeben könnte. Mit einer Steuer in dieser Höhe seien Homeworker also nicht schlechter dran, als wenn sie sich entschieden hätten, ins Büro zu gehen.
Um dies gesellschaftlich akzeptabel zu machen, folgt der Bericht einer Umverteilungslogik: In Deutschland beispielsweise könnten die errechneten, so aufgebrachten 15.9 Milliarden Euro einen Zuschuss für die 12% der Menschen im Land finanzieren, die einen Lebensstandard von umgerechnet 12600 Euro haben. Die steuerphilosophischen Betrachtungen münden darin, dass mit dieser Homeoffice-Steuer die Folgen der technologie-bedingten Veränderungsprozesse in der Arbeitswelt abgefedert werden sollten.(he)
Dazu ein Kommentar von Andreas Weck, Redaktor des deutschen Magazin t3n.
Die AHV-Reform bringt eine Reihe von Neuerungen, die auch aus arbeitsvertraglicher Sicht zu Handlungsbedarf führen können.
Das ist neu: Die Altersgrenze für den Bezug von Ausbildungszulagen wird gesenkt, arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, erhalten Anrecht auf Familienzulagen, und es wird eine gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Familienorganisationen geschaffen.
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