Dos and Don'ts bei Gesundheitsdaten im Unternehmen

Freitag, 11. September 2020 - Ivo Bühler
Arbeitgeber erhalten viele Informationen über den Gesundheits­zustand der Arbeitnehmenden. Wie wird korrekt damit umgegan­gen? Welche Informationen dürfen verwendet werden, welche nicht? Auf welche Informationen hat der Arbeitgeber Anspruch, welche Auskünfte können erkrankte Mitarbeitende verweigern?
Drei hypothetische Fälle fächern beispielhaft die Problemstellungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes auf.[1] Fall 1 - Informationen über frühere Erkrankungen Aus der Gesundheitsdeklaration an die Pensions­kasse ist ersichtlich, dass die neu eintretende Mitarbeiterin vor einem Jahr mehrere Monate arbeitsunfähig war, weil sie an einer Erschöpfungsdepres­sion (Burn-out) litt. Da die Pensionskasse betriebseigen ist, gelangt die Information über den zuständigen Sachbearbeiter an die Personalabteilung. Die ...
Kurzabonnement Penso
Jetzt ganz einfach weiterlesen
  • Unbeschränkter Zugang zu allen Inhalten auf penso.ch auf all Ihren Geräten
  • 1 Print-Ausgabe
  • Zeitschrift als E-Paper lesen
CHF 25.–
ABONNIEREN
Sie haben Penso bereits abonniert?

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Folgen sie uns auf