Ist ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt an der Arbeit verhindert, besteht für die Arbeitgeberin eine gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht. Diese kann durch eine Krankentaggeldversicherung ergänzt oder ersetzt werden. Klare Regelungen im Arbeitsvertrag schützen Arbeitgebende wie Arbeitnehmende vor unliebsamen Überraschungen.
Die Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung bildet einen zentralen Pfeiler der sozialen Absicherung des Arbeitnehmers bei Krankheit im schweizerischen Arbeitsrecht. Während das Obligationenrecht (OR) in Art. 324a eine grundlegende Regelung vorsieht, hat sich in der betrieblichen Praxis die Absicherung über privatrechtliche Krankentaggeldversicherungen als Standard etabliert. Die Schnittstelle zwischen der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht nach OR und den unterschiedlichen versicherungsvertraglichen ...