Höhere Strafe: Frau bezog über Monate hinweg zu hohe Taggelder

Donnerstag, 03. November 2022
Das Berner Obergericht muss die Strafe für eine Frau verschärfen, die 16 Monate lang nicht alle Zwischenverdienste der Arbeitslosenkasse meldete und dadurch zu hohe Leistungen ausbezahlt erhielt. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Im konkreten Fall verschwieg die Frau der Kasse über 16 Monate hinweg monatliche Zwischenverdienste von 1064 bis 2112 Franken - insgesamt rund 27000 Franken. Dies tat sie bei einem versicherten Verdienst von 3249 Franken brutto pro Monat.

Das Bundesgericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass es sich entgegen der Sicht des Berner Obergerichts nicht mehr um einen leichten Fall handle. Eine Verurteilung wegen lediglich einer Übertretung, sei damit ausgeschlossen. Es hat das vorinstanzliche Urteil aufgehoben und zur neuen Beurteilung ans Obergericht zurückgewiesen. Damit hat das Bundesgericht eine Beschwerde der Berner Generalstaatsanwaltschaft gutgeheissen.

Zu milde beurteilt

Das Berner Obergericht verurteilte die Frau im Mai vergangenen Jahres wegen Widerhandlung gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 60 Franken und wegen einer Übertretung in Bezug auf den strafrechtlich geregelten unrechtmässigen Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung zu einer Busse von 2000 Franken.

Das Bundesgericht führt in seinen Erwägungen aus, dass die Frau mit Vorsatz gehandelt habe. Sie habe aufgrund früherer Leistungsbezüge Erfahrung mit der Arbeitslosenkasse gehabt und die Formulare zu den Zwischenverdiensten gekannt. Während der 16 Monate habe sie zudem regelmässig die Termine bei der Kasse wahrgenommen, ohne die Zwischendienste zu deklarieren. Sie habe eine nicht unerhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt. (sda)

Urteil 6B_ 773/2021 vom 5. Oktober 2022

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