
Studie: Mitarbeiter im Homeoffice müssen besser geschützt werden
Arbeiten im Homeoffice bedeutet nach einer Studie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für Millionen Menschen weltweit schwierige Arbeitsbedingungen und wenig Schutz.
Rechtsanwalt, Grossenbacher Rechtsanwälte, Luzern
Ich würde meinen, dass in der Schweiz im Fall von Lamine Yamal eine Ausnahmebewilligung möglich gewesen wäre. Grundsätzlich ist es aber auch in der Schweiz so: Abend-, Nacht- und Sonntagsarbeit ist bei Jugendlichen bis 18 eingeschränkt.
Bis zu einem gewissen Alter besteht eine Meldepflicht und es sind maximale Arbeitszeiten zu beachten. Ausnahmen gelten für Arbeiten im künstlerischen, kulturellen und sportlichen Bereich sowie zu Werbezwecken. Da besteht keine Alterslimite. Gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche im Rahmen von Gelegenheits- oder Ferienjobs grundsätzlich verboten. Die Verordnung über gefährliche Arbeiten für Jugendliche regelt ausführlich, was gefährlich ist, zum Beispiel psychische oder physische Belastungen oder gefährliche Werkzeuge.
In der beruflichen Grundausbildung gibt es Ausnahmen, gewisse Erleichterungen. Wenn ich in der chemischen Industrie arbeite oder eine Ausbildung auf der Baustelle mache, dann muss ich mit chemischen Stoffen hantieren oder mit gefährlichen Maschinen umgehen können. Deshalb gibt es hier auch Ausnahmen.
Ferienjobs für Jugendliche sind ab 13 Jahren möglich, aber nur für leichte Arbeiten. Die Klassiker sind Babysitten, Nachhilfeunterricht, leichte administrative Arbeiten, Tiersitting, Austragen von Zeitungen, Botengänge etc. Das sind die klassischen Beispiele für unproblematische Ferienjobs für Jugendliche ab 13 Jahren.
Unter 13 Jahren sind einzig vergütete Tätigkeiten im künstlerischen Bereich oder zu Werbezwecken zulässig. Wenn ein Kind als Werbemodel arbeitet oder gegen Vergütung in einem Chor mitsingt oder in einem Theater mitspielt, ist das in diesem spezifischen Bereich auch unter 13 Jahren zulässig. Es besteht aber eine Höchstarbeitszeit von drei Stunden pro Tag und neun Stunden pro Woche. Und solche Engagements dürfen die Schulbildung nicht negativ beeinträchtigen.
Wenn ein 13-jähriges Kind am Nachmittag jeweils nach der Schule Botengänge macht und das keinen Einfluss auf die Schule hat, ist das okay. Wenn das Kind aber jeden Morgen um sechs Uhr schon unterwegs ist, um Zeitungen zu vertragen, danach todmüde in die Schule geht und seine Leistungen darunter leiden, wäre das nicht opportun, weil es die Entwicklung des Kindes beeinträchtigt.
Es gibt branchenspezifische Einschränkungen. Beispielsweise ist die Bedienung von Gästen in Betrieben der Unterhaltung wie Nachtlokalen, Dancings, Discos und Bars den Jugendlichen verboten. Da besteht ein Beschäftigungsverbot unter 18 Jahren. Jugendliche unter 16 dürfen in Hotels, Cafés und Bars keine Gäste bedienen – ausser im Rahmen der Berufsausbildung, der Berufslehre oder einer Schnupperlehre. Das Gleiche gilt auch für Kinos, Zirkusse und Schaustellerbetriebe. Aber dort lustigerweise auch wieder nicht, wenn Minderjährige im künstlerischen Bereich tätig sind. Das wäre dann die Ausnahme von der Ausnahme: Ich darf als 15-Jährige im Zirkus also nicht an der Kasse arbeiten, sehr wohl aber als Akrobatin auf der Bühne.
Der Lohn ist in aller Regel Verhandlungssache. Aber es gibt Empfehlungen: Pro Juventute empfiehlt einen minimalen Lohn von 15 Franken pro Stunde. Der Lohn ist auch von der Branche und vom Alter abhängig.
Da kommt eine Ausnahme zur Anwendung. Das Arbeitsgesetz und die Verordnungen sind in Familienbetrieben auf jugendliche Familienangehörige anwendbar, sofern diese gemeinsam mit anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beschäftigt werden. Wenn es aber ein reiner Familienbetrieb ist, gelten die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes für die jugendlichen Personen nicht. Das ist eine spezielle Ausnahme im Gesetz.
Das ist eine spannende Frage. Denn sie betrifft verschiedene rechtliche Aspekte, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen im Fokus haben. Auch das Geldspielgesetz enthält spezifische Regeln zum Schutz von Minderjährigen. Das könnte etwa der Teilnahme eines jugendlichen Pokertalents an einem Pokerturnier entgegenstehen, weil dies Jugendlichen untersagt ist. Die Teilnahme an einem Beautywettbewerb hingegen fällt in den Ermessensspielraum der Eltern und des Kindes selbst. Wenn ein Jugendlicher bei einem E-Game-Anbieter angestellt ist und Turniere spielt, gilt grundsätzlich das Gleiche wie sonst. Die maximalen Arbeitszeiten gelten auch hier, ebenso die Einschränkungen in der Nacht und am Sonntag.
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