Änderung zu Mutterschaftsentschädigung von Parlamentarierinnen ab 1. Juli in Kraft
Parlamentarierinnen, die während des Mutterschaftsurlaubs an einer Rats- oder Kommissionssitzung teilnehmen, an der sie sich nicht vertreten lassen dürfen, behalten künftig ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Der Bundesrat hat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen gutgeheissen und das Inkrafttreten per 1. Juli 2024 beschlossen.