
Arbeitsgesetz: Kommission will Ausnahmen für Start-ups
Jungunternehmen sollen punkto Arbeitszeitvorschriften mehr Flexibilität erhalten. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats hat dazu einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung gegeben.
Der Stadtrat hat entschieden, dass die Umkleidezeit künftig als Arbeitszeit angerechnet wird, wie er am Mittwoch mitteilte. Die Umkleidezeit wird entweder mit einer Zeitgutschrift oder einer Geldpauschale von 720 Franken jährlich abgegolten. Von der neuen Regelung profitierten insbesondere Mitarbeitende im Gesundheitswesen, wo branchenüblich die Umkleidezeit bis vor kurzem als im Lohn inbegriffen gegolten habe, schrieb der Stadtrat. Aus Gründen der Gleichbehandlung gelte die neue Regelung nun aber für alle städtischen Mitarbeitenden, die sich am Arbeitsort umziehen müssen.
Voll umgesetzt wird die Entgeltung der Umkleidezeit per 1. Juli 2021 mit einer Änderung des Personalrechts. Für die erste Jahreshälfte wird dann rückwirkend eine Umkleidepauschale ausbezahlt. (sda/he)
Jungunternehmen sollen punkto Arbeitszeitvorschriften mehr Flexibilität erhalten. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats hat dazu einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung gegeben.
Obwohl sie in der Praxis eine grosse Bedeutung haben, regelt das Gesetz das Führen von Mitarbeitergesprächen nicht ausdrücklich. Bei Gesprächen mit schwierigem Inhalt stellt sich daher die Frage nach den gesetzlichen Leitplanken.
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