Private Hausangestellte sollen Arbeitsrecht nicht unterstehen

Dienstag, 04. Oktober 2022
Der Ständerat will Hausangestellten nicht denselben rechtlichen Schutz gewähren wie Angehörigen anderer Berufsgruppen. Er hat eine Petition aus der Frauensession mit dieser Forderung mit knappem Mehr abgelehnt.

Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel mit 21 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Ratslinke und die Mitte wollten die Petition annehmen. Der Nationalrat hatte diese im Juni abgewiesen. Die Frauensession verlangte mit ihrer einstimmig verabschiedeten Petition, dass Angestellte in privaten Haushalten dieselben Rechte und denselben Schutz erhalten wie andere Arbeitnehmer. Beispielsweise sollte das beim Gesundheitsschutz sowie bei der Einhaltung der Ruhezeit der Fall sein.

Kontrolle zu schwierig

«Eine solche Regelung für bezahlte Arbeit in Privathaushalten müsste selbstverständlich sein», sagte Paul Rechsteiner (SP). Er verwies auf eine Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation. Auch die Schweiz habe sie unterzeichnet. Es gehe um zehntausende Betroffene, die beispielsweise Betreuungsbedürftige betreuten. Die Mehrheit der Wirtschaftskommission wollte die Petition ablehnen. In ihren Augen wäre es zu schwierig, die Einhaltung der Vorschriften - namentlich der Arbeitszeitvorschriften - zu kontrollieren. Erschwerend komme hinzu, dass viele Hausangestellte mehrere Arbeitgeber hätten, sagte Alex Kuprecht (SVP).

Artikel teilen


Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Folgen sie uns auf