Steuerabzug für Krankenkassenprämien soll steigen
Künftig können Alleinstehende 3000 statt 1700 Franken für Versicherungsprämien und Zinsen von den Steuern abziehen.
Gemäss der Arbeitsvolumenstatistik (AVOL) sank die Anzahl Arbeitsstunden sämtlicher Erwerbstätiger in der Schweiz 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 3.7% und fiel somit auf einen tieferen Stand als 2015. Einen solchen Rückgang des jährlichen Arbeitsvolumens hat es seit der Einführung dieser Statistik im Jahr 1991 noch nie gegeben. Sowohl die Anzahl der Arbeitsstellen (–0.7%) als auch die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit pro Arbeitsstelle (–5.5%) trugen zu diesem Rückgang bei. Das Minus wäre noch grösser ausgefallen, wenn die Zahl der bezogenen Ferienwochen pro Jahr (Rückgang von 4.5 auf 3.9) und die Zahl der Feiertage, die auf einen Werktag (Montag bis Freitag) fallen, im gleichen Zeitraum nicht ebenfalls zurückgegangen wären.
Den deutlichsten Rückgang des tatsächlichen jährlichen Arbeitsvolumens verzeichnete mit –29% das Gastgewerbe aufgrund der Abnahme der Zahl der Arbeitsstellen (–9.3%) sowie der tatsächlichen Jahresarbeitszeit pro Arbeitsstelle (–21.8%). Dahinter folgen die Branchen «Kunst, Unterhaltung, private Haushalte, sonstige Dienstleistungen» (–13.6%; Arbeitsstelle: –3.5%; tatsächliche Jahresarbeitszeit: –10.4%), «Verkehr und Lagerei» (–6.9%; Arbeitsstelle: –2.3%; tatsächliche Jahresarbeitszeit: –4.7%) sowie «Handel, Reparaturgewerbe» (–5.6%; Arbeitsstelle: –1.8%; tatsächliche Jahresarbeitszeit: –3.9%).
Zwischen 2019 und 2020 nahm die Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden bei den Frauen nahezu gleich stark ab wie bei den Männern (–3.8% bzw. –3.7%). Bei den ausländischen Staatsangehörigen (–4.4%) fiel der Rückgang deutlicher aus als bei den Schweizerinnen und Schweizern (–3.4%) und bei den Selbstständigerwerbenden (–5.5%) deutlicher als bei den Arbeitnehmenden (–4.5%).
2020 hat sich das gesamte Absenzenvolumen gegenüber 2019 mehr als verdoppelt. Es ist von 368 auf 946 Millionen Stunden gestiegen. Der grösste Teil des jährlichen Absenzenvolumens ist auf die Kurzarbeit der Arbeitnehmenden zurückzuführen (38.8%), gefolgt von gesundheitlichen Gründen (Krankheit oder Unfall: 31.1%) und «anderen Gründen» (z.B. Quarantäne oder Tätigkeitseinschränkungen der Selbstständigerwerbenden während der Covid-19-Pandemie; 22.1%).
Zwischen 2019 und 2020 erhöhte sich die durchschnittliche jährliche Dauer der Absenzen wegen Kurzarbeit von 0.2 auf 67 Stunden pro Arbeitsstelle. Bei den gesundheitsbedingten Absenzen (Krankheit oder Unfall) wurde ein moderaterer Anstieg von 46 auf 54 Stunden pro Arbeitsstelle registriert. Die Absenzen wegen Militär- oder Zivildienst, Mutterschaftsurlaub, schlechtem Wetter, Arbeitskonflikten oder aus persönlichen bzw. familiären Gründen veränderten sich nur geringfügig. Die Absenzen aus «anderen Gründen» stiegen markant von 8 auf 38 Stunden pro Arbeitsstelle an.
Künftig können Alleinstehende 3000 statt 1700 Franken für Versicherungsprämien und Zinsen von den Steuern abziehen.
Das Leistungsversprechen der AHV wurde 2024 deutlich ausgebaut. In den kommenden Jahren muss der Fokus auf der generationengerechten Finanzierung der ungedeckten Rentenversprechen liegen. Optionen gibt es laut einer Stude des UBS-Vorsorgeforums einige – ein höheres Referenzalter, mehr Einnahmen durch höhere Steuern und Beiträge oder strukturelle Anpassungen.
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