Auslandsrenten sollen besser geprüft werden

Mittwoch, 15. Juni 2022
Bei Auszahlungen von AHV- und IV-Renten ins Ausland soll Versicherungsmissbrauch besser bekämpft werden. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) empfiehlt der ZAS deshalb eine Modernisierung der Arbeitsmittel sowie bessere Prioritätensetzung und Zusammenarbeit mit anderen Stellen.

Für die Auszahlung von Alters- und Invalidenrenten ins Ausland ist die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) zuständig. Rund 17% der in der Schweiz ausgerichteten AHV- und IV-Renten gelangen laut EFK-Bericht ins Ausland - das sind knapp 7 Mrd. Franken für knapp 1 Million Rentnerinnen und Rentner pro Jahr.

Die Strategie zu Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs (BVM) beim ZAS besteht seit 2018. Angesichts der Höhe der Beiträge habe die EFK die Mechanismen geprüft, die missbräuchliche Zahlungen verhindern und deren Rückzahlung sicherstellen sollen, hiess es im EFK-Bericht mit den Empfehlung an die ZAS.

74 Millionen Franken zurückgefordert

Allein 2020 sei es der ZAS gelungen, von 81 Mio. Franken zu Unrecht bezahlten Renten rund 74 Mi. Franken zurückzufordern. Die EFK sieht dennoch Verbesserungsbedarf bei den Tools, die die ZAS bei der Missbrauchsbekämpfung nutzt. Insbesondere müssten die Werkzeuge der Behörde modernisiert und digitalisiert werden, um die vorhandenen Daten besser analysieren zu können.

Digitalisierung soll in Absprache mit dem EDA erfolgen

So habe die Todesfalldatenbank 2021 nur in vier Ländern funktioniert, deren Digitalisierung sei aber fundamental, um die Kontrollen der Leistungsgesuche zu automatisieren.

Die ZAS plane zwar per Ende 2022 für die AHV-IV-Bezüger im Ausland ein Onlineportal für die Erledigung von Formalitäten aufzuschalten. Die EFK empfiehlt der ZAS in diesem Zusammenhang, mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) technische Lösungen zu finden, um dabei Doppelspurigkeiten zu vermeiden.

Durchzogene Ergebnisse bei Betrugsbekämpfung

Die Bearbeitung der Renten sehe zwar viele Überprüfungsverfahren vor, diese Kontrollen werden laut EFK aber nicht immer einheitlich angewendet. Auch die Kriterien für die Weiterleitung von Fällen an die Stellen zur Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs (BMV) der AHV und IV sei nicht in allen Sektionen der Behörde gleich. Letztlich würden nur wenige Verdachtsfälle weitergeleitet, und noch weniger als betrügerisch erkannt. Die EFK empfiehlt darum eine engere Zusammenarbeit der verschiedenen Abteilungen, dies würde die Effizienz der BMV steigern.

Viele Verdachtsfälle hängig

Jährlich kämen seit 2016 auf durchschnittlich 920000 ausbezahlte AHV-Renten 464 Fälle mit Betrugsverdacht. Ein einziger BMV-Experte sei für die zeitaufwändige Bearbeitung zuständig, deshalb seien noch viele Fälle hängig. Es bestehe zudem die Gefahr der Abhängigkeit von einer einzigen Person. Die EFK-Empfehlung, dazu mehr Personal einzusetzen, sei vom ZAS mittlerweile umgesetzt worden, der Experte werde von einem Teilzeitmitarbeiter unterstützt.

Bei der IV seien bei rund 29000 Bezügern im Ausland 539 verdächtige Dossiers eingegangen, von denen 111 als betrügerisch bestätigt worden seien. Dies werfe Fragen zu den Kriterien für die Aufdeckung von Fällen auf, so die EFK weiter.

Die ZAS akzeptierte in ihrer Stellungnahme die Empfehlungen der EFK weitgehend. (sda)

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