Bundesrat soll bis Ende 2023 Entschuldungsplan für IV vorlegen

Dienstag, 13. Dezember 2022
Der Ständerat will vom Bundesrat bis Ende 2023 einen Entschuldungsplan für die Invalidenversicherung (IV). Der Vorstoss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerates geht nun an den Nationalrat.

Der Ständerat überwies die Forderung oppositionslos. Auch der Bundesrat war bereit, die Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats anzunehmen.

Von 2011 bis 2017 gab es für die IV dank einer Zusatzfinanzierung über eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer etwas Entlastung und sie konnte den Schuldenberg bei der AHV um rund 5 Mrd. Franken reduzieren. Seither floss kein Rappen mehr zurück von der IV zur AHV. Die Motion der SGK ist bezüglich möglicher Lösungsansätze offen formuliert.

Als mögliche Optionen für die Schleifung des Schuldenbergs sieht der Bundesrat «strukturelle respektive einnahmenseitige Massnahmen». Gerade von bürgerlicher Seite in den Räten dürfte aber auch der Ruf nach Massnahmen auf der Ausgabenseite laut werden. (sda)

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