Bundesrat verlängert Krisenregime bei der Kurzarbeit

Freitag, 18. Dezember 2020
Die Auswirkungen der zweiten Pandemie-Welle auf die Schweizer Wirtschaft sind laut Wirtschaftsminister Guy Parmelin bereits spürbar. Der Bundesrat hat deshalb mehrere Massnahmen beschlossen. Er rechnet bei den Betrieben mit noch mehr Kurzarbeit und kündigte mögliche weitere Wirtschaftshilfen an.

Die zusätzlichen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung wie etwa die Schliessung von Gaststätten hätten harte Konsequenzen, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Zudem führe die globale gesundheitliche Lage dazu, dass sich das wirtschaftliche Geschehen auch in anderen Branchen verlangsame.

Bei der Kurzarbeit verlängerte der Bundesrat darum den Krisenmodus erneut. Der Bundesrat dehnte das sogenannte summarische Verfahren für Entschädigungen bis Ende März 2021 aus. Mit der Änderung der Covid-Verordnung per Anfang 2021 müssen Mehrstunden, die sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, auch weiterhin nicht abgezogen werden. Zudem wird das Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen weiterhin nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet.

Mit der Fortführung des Regimes will der Bundesrat die Arbeitslosenkassen und die Unternehmen weiterhin entlasten. Die Arbeitslosenkassen könnten schneller über die Anträge für Kurzarbeitsentschädigung von Unternehmen entscheiden, hiess es. Dies trage zur Sicherung der Liquidität der Firmen bei.

Daneben plant die Landesregierung weitere Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit. Vorgesehen sind etwa die Aufhebung der Karenzzeit, die Nichtberücksichtigung der Abrechnungsperioden, für die der Arbeitsausfall 85 % der betrieblichen Arbeitszeit überschreitet, sowie die Ausweitung des Anspruchs auf Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und auch Lernende.

Der Bundesrat will am 20. Januar 2021 über eine weitere Anpassung der Verordnung formell entscheiden. (sda/gg)

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