IV unterschätzt laut Bundesgericht den Betreuungsaufwand für Kinder

Donnerstag, 29. September 2022
Die Invalidenversicherung (IV) ist beim Assistenzbeitrag für Eltern teilweise zu knausrig gewesen. Das verwendete Berechnungstool bilde den Aufwand für Erziehung und Kindererziehung nicht sachgerecht ab, hat das Bundesgericht geurteilt.

Das Berechnungstool (FAKT2) gehe von einem maximalen Hilfebedarf in diesem Bereich von 14 Stunden pro Woche aus, teilte das Bundesgericht zur Publikation des Urteils am Mittwoch mit. Allerdings betrage der durchschnittliche Zeitaufwand für die Kinderbetreuung gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung bei Frauen 23 und bei Männern 14.8 Stunden pro Woche.

Zudem werde in dem standardisierten Abklärungsinstrument FAKT2 weder die Anzahl der Kinder noch die An- oder Abwesenheit eines anderen Elternteils berücksichtigt, so das Bundesgericht weiter. Es wies die zuständige IV-Stelle deshalb an, weitere Abklärungen zu treffen und den maximalen Hilfebedarf neu zu berechnen.

Bundesgericht revidiert früheres Urteil

Damit revidierte das Bundesgericht teilweise ein früheres Urteil. 2014 hielt es fest, dass FAKT2 grundsätzlich ein geeignetes Instrument zur Ermittlung des gesamten Hilfebedarf sei.

Das Bundesgericht beschäftigte sich erneut mit der Thematik, weil eine alleinerziehende Paraplegikerin mit zwei Kindern aus dem Kanton Zürich Beschwerde gegen den zugesprochenen Assistenzbeitrag erhoben hatte. Ihre Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen.

Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung bekommen einen Assistenzbeitrag zugesprochen, wenn sie zuhause leben und zur Bewältigung des Alltags auf Hilfestellungen Dritter angewiesen sind. (BGE 9C_538/2021) (sda)

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