Krankenversicherung für Mitarbeitende

Donnerstag, 02. März 2023
Krankenversicherungen sind in der Schweiz grundsätzlich Privatsache. Doch Firmen können mit besseren Versicherungsleistungen im In- und Ausland ihre Arbeitgeberattraktivität markant erhöhen.

Die Krankenversicherung ist in der Schweiz Privatsache. Das stimmt, weil gemäss KVG jede in der Schweiz wohnhafte Person die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bei einem Krankenversicherer ihrer Wahl abschliessen muss und kann. Daher sind alle von den Prämienentwicklungen und letztlich den politischen Entscheiden betroffen. Einen Überblick der laufenden politischen Vorstösse hat Gregor Gubser zusammengestellt.

Über die OKP hinaus bieten die Krankenversicherer Zusatzdeckungen an. In diesem Rahmen können sich Unternehmen mit Kollektivverträgen einbringen und ihren  Mitarbeitenden zu besseren Leistungen und günstigeren Prämien verhelfen. Annik Güntert von der Helsana erläutert im Interview die möglichen Vereinbarungen. Ein zusätzlicher Schutz ist allenfalls bei Auslandsaufenthalten nötig. Wie Petr Müller von der Sanitas erläutert, kann dies schon bei Ferienreisen angebracht sein. Reisen Angestellte im Auftrag des Unternehmens, ist zu prüfen, ob es sich an den Prämien für die Absicherung beteiligen muss.

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02.02.2023
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Unternehmen können ihren Mitarbeitenden bei der Krankenversicherung zu guten Konditionen verhelfen oder direkt einen Zuschuss an die Prämien ausrichten. Annik Güntert leitet bei Helsana den Bereich Personalversicherung und gibt einen Einblick in die überobligatorischen Möglichkeiten sowie Angebote, die der Versicherer seinen Angestellten macht.

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