Parlament gibt grünes Licht für Digitalisierung des Erwerbsersatzes

Mittwoch, 29. Mai 2024
Armeeangehörige sowie Zivilschutz- und Zivildienstleistende sollen ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen ab 2026 digital einreichen können. Nach dem Nationalrat genehmigte Ständerat die dafür notwendigen Gesetzesanpassungen einstimmig.

Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats hatte beantragt, dem Nationalratsbeschluss aus der Frühlingssession zu folgen.

Entlastung für Arbeitgebende, Dienstleistende und Durchführungsstellen

Der Bundesrat will mit dem Ersatz der heutigen Papierformulare Dienstleistende und ihre Arbeitgeber sowie die Stellen für die Durchführung der Erwerbsersatzordnung (EO) administrativ entlasten. Auch soll die Datenqualität verbessert und die Dauer bis zur Auszahlung der Erwerbsersatzgelder verkürzt werden.

Dies dürfte zu erheblichen Einsparungen bei Arbeitgebern und bei kantonalen Ausgleichskassen führen. Der Bundesrat rechnet mit einmaligen Kosten von 4 bis 5 Mio. Franken für die Einführung des Systems zur Erfassung der Anmeldungen. Hinzu kämen 0.2 Mio. Franken Betriebskosten pro Jahr. Demgegenüber sparten Arbeitgebende 4.5 Millionen und Ausgleichskassen 2.1 Mio. Franken pro Jahr.

590000 Formulare pro Jahr

Die EO kompensiert den Verdienstausfall während der Dienstleistung in der Armee, im Zivilschutz oder im Zivildienst sowie während der Ausbildungen von «Jugend und Sport» und in Jungschützenleiterkursen. Laut Parlamentsunterlagen werden in der Schweiz pro Jahr rund 590000 Anmeldeformulare bearbeitet - rund 330000 betreffen die Armee. (sda)

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