
Wegen der Corona-Pandemie gab es im Frühling 2020 eine hohe Nachfrage nach Kurzarbeitsentschädigung. Die COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung legte einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung fest, der vom bisherigen Recht in verschiedenen Punkten abwich, wie der Regierungsrat am Montag mitteilte.
Wegen der sich ständig ändernden Rechtsgrundlagen und Weisungen des Seco kam es zu Differenzen mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) bei Vollzugs- und Praxisfragen. So hat das AWA den Unternehmen pauschal 80 % der Lohnsumme vergütet.
Das SECO stellt dies in Frage, weil damit auch der Lohnausfall an Feiertagen abgegolten wurde, also am Karfreitag und am Ostermontag. Gemäss SECO bestehe eine Erstattungspflicht des Kantons Zürich, wie es in der Mitteilung heisst. (sda)
Der Fahrdienstvermittler Uber hat in Genf seine Vergangenheit bereinigt. Er entschädigte 627 Fahrer, die zwischen Oktober 2019 und Juni 2022 die App benutzt hatten. Zudem beglich Uber ausstehende Sozialversicherungsbeträge.
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