Beiträge und Zulagen richtig abrechnen
Die Arbeitgebenden haben eine zentrale Funktion bei den Familienzulagen: Sie finanzieren die Beiträge, beantragen die Leistungen und zahlen diese mit dem Lohn aus.
Die AHV weist für 2023 ein Umlageergebnis von 1,229 Milliarden Franken aus, die IV von 50 Millionen Franken und die EO von 173 Millionen Franken, heisst es in einer Mitteilung von Compenswiss, dem Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und der Erwerbsersatzordnung (EO).
Das positive Umlageergebnis der Sozialversicherungen für 2023 führt zu einem ebenfalls positiven Betriebsergebnis von 2,857 Milliarden Franken für die AHV, von 206 Millionen Franken für die IV und von 246 Millionen Franken für die EO. Die Schulden der IV gegenüber der AHV bleiben unverändert bei 10,284 Milliarden Franken.
Der gesamte Vermögensbestand der Compenswiss per 31. Dezember 2023 beläuft sich auf 40,622 Milliarden Franken gegenüber 37,307 Milliarden ein Jahr zuvor. Davon entfallen auf die AHV 35,352 Milliarden, auf die IV 3,632 Milliarden und auf die EO 1,638 Milliarden Franken.
Dabei stieg der Vermögensbetrag zur Deckung möglicher Verluste aus den Betriebsrechnungen bei allen drei Sozialversicherungen: Er erreichte 70,8 Prozent (Vorjahr: 68,4 Prozent) des gesamten jährlichen Aufwands bei der AHV, 36,1 Prozent (Vorjahr: 33,0
Prozent) bei der IV und 82,5 Prozent (Vorjahr: 75,0 Prozent) bei der EO.
Wegen steigender Börsenkurse gegen Endes des vergangenen Jahres war auch das Anlageergebnis 2023 um 4,98 Prozent gestiegen. 2022 lag die Rendite noch mit fast 13 Prozent im Minus. Die Situation auf den Finanzmärkten mit Kursanstiegen bei vielen Wertpapieren wirkte sich unter anderem positiv auf die Performance des AHV-Ausgleichsfonds aus.
Unabhängig von der Marktsituation reichen positive Renditen aber nicht aus, um die Finanzierung des AHV- und des IV-Ausgleichsfonds langfristig zu sichern. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der Alterung der Bevölkerung wird die Kluft zwischen den Einnahmen und den Ausgaben jedes Jahr grösser. (SDA)
Die Arbeitgebenden haben eine zentrale Funktion bei den Familienzulagen: Sie finanzieren die Beiträge, beantragen die Leistungen und zahlen diese mit dem Lohn aus.
Der Ständerat hat letzte Differenzen zur Vorlage über säumige Prämienzahler bereinigt. Damit ist nun klar, dass diese Versicherten in ein Modell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer eingeteilt werden. Die Kantone können weiterhin sogenannte schwarze Listen führen und junge Erwachsene haften nicht für unbezahlte Prämien aus ihrer Kindheit.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch