Unfallversicherungsprämien werden angepasst

Mittwoch, 22. Juni 2022
Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung genehmigt. Mit dieser Anpassung soll der Zuschlag für die ratenweise Zahlung der Unfallversicherungsprämien an die veränderten Marktverhältnisse angepasst werden. Damit werden die Arbeitgeber entlastet. Die Änderung wird per 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Die Prämien der obligatorischen Unfallversicherung werden grundsätzlich für das gesamte Rechnungsjahr jeweils im Voraus entrichtet. Die Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) sieht jedoch gegen einen Zuschlag die Möglichkeit vor, die Prämien in halbjährlichen oder vierteljährlichen Raten zu bezahlen.
Seit der letzten UVV-Revision hat sich die Zinssituation in der Schweiz und weltweit bedeutend verändert. Im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld sind die geltenden Zuschläge auf Ratenzahlungen zu hoch, weshalb sie nach Ansicht des Bundesrates im Rahmen einer Verordnungsänderung gesenkt werden.
Der Zuschlag auf Ratenzahlungen beruht derzeit auf einem Jahreszinssatz von 5%. Mit der Verordnungsänderung entspricht er einem Jahreszinssatz von 1%. Der Zuschlag bei halbjährlicher Bezahlung sinkt auf 0,25% und bei vierteljährlicher Bezahlung auf 0.375% der Jahresprämie. Damit werden die Arbeitgeber entlastet.

Artikel teilen


Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Folgen sie uns auf