
Luzern erhöht Familienzulagen stärker als ursprünglich geplant
Im Kanton Luzern werden nicht nur die Zulagen für Jugendliche, sondern alle Familienzulagen erhöht. Der Kantonsrat hat einen Antrag seiner vorberatenden Kommission gutgeheissen.
Im Kanton Luzern werden nicht nur die Zulagen für Jugendliche, sondern alle Familienzulagen erhöht. Der Kantonsrat hat einen Antrag seiner vorberatenden Kommission gutgeheissen.
Das Bundesparlament will die Aufsicht über die AHV, die Ergänzungsleistungen (EL), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Familienzulagen in der Landwirtschaft modernisieren. Als Zweitrat hat der Nationalrat einer Reihe von Gesetzesänderungen mit diesem Ziel zugestimmt.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen nach dem Willen des Nationalrats künftig bis zu 15000 Franken in die Säule 3a einzahlen können - und dafür einen Steuerabzug geltend machen dürfen.
Wegen der Veränderungen in der Altersstruktur der Schweizer Bevölkerung wird die AHV zu einer immer grösseren Bürde für die junge Generation. Die Reform AHV 21 würde zwar Verbesserungen bringen, stellen die Ökonomen der UBS in einer neuen Studie fest. Gleichzeitig mahnen sie aber auch weitere Reformen der 1. Säule an.
Die Suva soll weiterhin nicht von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) geprüft werden. Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt und damit an der Ausnahme für die Suva festgehalten.
Im Kanton Luzern sollen die Familienzulagen stärker und umfassender erhöht werden als vom Kantonsrat im Januar beschlossen wurde. Die vorberatende Parlamentskommission beantragt für die zweite Lesung, die Kinder-, die Jugendlichen- und die Ausbildungszulage um weitere 10 Franken zu erhöhen.
Der Entscheid des Bundesrats steht im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesgerichtes vom 17. November 2021. Dieses hält fest, dass bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) im summarischen Abrechnungsverfahren für Mitarbeitende im Monatslohn ein Ferien- und Feiertagsanteil einzuberechnen sei. Seit Januar 2022 wird dies bei der KAE nun berücksichtigt.
Die Schweizer Pensionskassen hatten einen schwierigen Start ins neue Jahr. Im Februar lag die Performance der von der UBS betrachteten Pensionskassen nach Gebühren bei durchschnittlich -1.76%. Damit betrage die Rendite seit Jahresbeginn -3.58%, heisst es in einer publizierten Studie.
Das Bundesgericht lehnt eine Änderung seiner Rechtsprechung zur Ermittlung des Invaliditätsgrades bei Personen ab, die bisher kein Erwerbseinkommen erzielt haben. Somit werden weiterhin die alle zwei Jahre ermittelten Lohntabellen beigezogen und die je nach Einzelfall möglichen Korrekturinstrumente eingesetzt. Für Fälle ab Beginn dieses Jahres gilt hingegen das revidierte IV-Recht.
Zwei von vier Leistungsarten der ALV werden an die Unternehmen ausgerichtet. Sie sollen Arbeitslosigkeit verhindern – mit Erfolg, wie sich in der Coronakrise zeigte.
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