
Covid-19-Gesetz bis Ende 2022 verlängert
Das Parlament hat die Beratung über Änderungen und Verlängerungen im Covid-19-Gesetz abgeschlossen. Es hat zahlreiche Artikel bis Ende 2022 verlängert und materielle Änderungen eingeführt.
Das Parlament hat die Beratung über Änderungen und Verlängerungen im Covid-19-Gesetz abgeschlossen. Es hat zahlreiche Artikel bis Ende 2022 verlängert und materielle Änderungen eingeführt.
National- und Ständerat ringen um die Frage, wie Frauen, die vom höheren Rentenalter betroffen sind, abgegolten werden sollen. Der Ständerat hat den Vorschlag des Nationalrats grundsätzlich angenommen, ihn in den Details aber abgeändert.
Der Nationalrat hat bei der Erstberatung der Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) erste Pflöcke eingeschlagen. Sparen fürs Alter soll neu mit 20 Jahren beginnen. Die Eintrittsschwelle beim Jahresverdienst für die BVG-Pflicht wird halbiert.
Zwar steht schon fest, dass mit der neuen AHV-Reformvorlage das Frauen-Rentenalter von 64 auf 65 Jahre erhöht wird, aber Details der Vorlage sind noch offen. Nachfolgend eine Übersicht zu den wichtigsten bisherigen Beschlüssen und Differenzen der beiden Kammern.
Heute gibt es diverse Familienformen. In der sozialen Sicherheit spielt die Familie eine wichtige Rolle, doch je nach Versicherungszweig wird sie unterschiedlich definiert, was die Leistungen beeinflusst.
Herr Karlsson muss für drei Wochen ins Ausland auf Montage; Frau Schultze (Grenzgängerin in die Schweiz) möchte auch nach der Corona-Sonderregelung zwei Tage die Woche im Homeoffice arbeiten. Was ist betreffend Sozialversicherungen vorzukehren?
Ein Unternehmen schickt eine angestellte Person für wenige Tage ins Ausland. Dabei handelt es sich aus Sozialversicherungssicht um eine Entsendung. Eine Bescheinigung A1 ist dabei nicht in jedem Fall erforderlich.
Mitarbeitende von Kuoni und ihren Schwestermarken unter dem Dach von DER Touristik Suisse dürfen neu dort arbeiten, wo andere Ferien machen. Wie es zu Workation kam und was Arbeitgebende dabei berücksichtigen müssen, erklärt der HR-Leiter Jonas Belardinelli.
Seit fast einem Jahr ist der Vaterschaftsurlaub in Kraft. In der Praxis stellen sich Fragen, die über die reine Umsetzung des Gesetzes hinausgehen. Zum Beispiel: Wie grosszügig möchte das Unternehmen erscheinen?
Wer die Schweiz verlässt und sich in einem Staat ausserhalb der EU/EFTA niederlässt, tut gut daran, sich Gedanken zu seiner sozialen Absicherung zu machen. Die AHV lässt sich freiwillig weiterführen, für UV und KV sind private Lösungen gefragt.
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