GmbH: Corona-Entschädigung statt Kurzarbeit für Inhaber
Als Inhaber einer GmbH besteht trotz Arbeitsvertrag eine arbeitgeberähnliche Stellung. Diese verhindert den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung oder Arbeitslosenentschädigung. Im Rahmen der Coronakrise besteht abhängig vom Umfang des Erwerbsausfalls Anspruch auf Corona-Entschädigung.