Bundesrat will ZAS nicht reorganisieren
Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf für eine Reorganisation der Zentralen Ausgleichsstelle der 1. Säule. Die Risiken einer grundlegenden Reorganisation wären grösser als die möglichen Vorteile.
Das Bauunternehmen BRC aus Rain LU und die Perlen Papier AG erhalten den diesjährigen Luzerner IV-Award. Die beiden Unternehmen werden damit für ihre Hilfe bei der Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen geehrt.
Die Mitarbeitenden hätten bei den beiden Firmen einen hohen Stellenwert, gerade auch jene mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, begründete das Sozialversicherungszentrum WAS IV Luzern die Preisvergabe. Für mehrere Mitarbeitende mit einem Handicap habe man neue Anstellungen oder andere Tätigkeitsfelder gefunden.
Der Preis ist mit je 10000 Franken dotiert. Er wurde bereits zum achten Mal vergeben. Das Preisgeld stammt aus dem Zinsertrag eines Fonds, den die IV Luzern nach einer Erbschaft Ende 2011 gebildet hatte. Ein ehemaliger Rentenbezüger hinterliess ihr rund 1.4 Mio. Franken.
Im vergangenen Jahr unterstützte WAS IV Luzern 1165 Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung erfolgreich bei der Eingliederung. Die Zahl war im Vergleich zum Vorjahr stabil. (sda/gg)
Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf für eine Reorganisation der Zentralen Ausgleichsstelle der 1. Säule. Die Risiken einer grundlegenden Reorganisation wären grösser als die möglichen Vorteile.
Die Mindestansätze der Kinder- und Ausbildungszulagen werden per 1. Januar 2025 angehoben. Die Kinderzulage wird von 200 auf 215 Franken pro Monat und die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat erhöht. Es handelt sich um die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009.
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