Schwyzer Gemeinden sollen von Ergänzungsleistungen befreit werden
Die Schwyzer Gemeinden sollen bei ihrem Anteil an Ergänzungsleistungen zu AHV und IV entlastet werden, weil sie mehr ungedeckte Pflegekosten in Altersheimen übernehmen müssen. Die Regierung will eine Reduktion von 50 auf 30%, die Staatswirtschaftskommission fordert die komplette Streichung.