Kolumne: Im Herbst werden unsere Gesundheitspolitiker kreativ
Ein Rezept, mit dem man sowohl die Kosten senken als auch gleichzeitig das Leistungsniveau halten kann, gibt es nicht.
Der Bundesrat hat die neue Einzelleistungstarifstruktur namens Tardoc und die neuen ambulanten Pauschalen genehmigt und per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Nach langen Verhandlungen hatten sich die Tarifpartner zuvor auf das neue Gesamttarifsystem geeinigt.
Generell ermögliche Tardoc eine genauere Abrechnung der Konsultationsdauer als Tarmed und trage den Besonderheiten und Bedürfnissen der Hausarztmedizin besser Rechnung, schrieb der Bundesrat. Die Pauschalen vereinfachten die Rechnungsstellung und begrenzten die Anreize zur Erhöhung der abgerechneten Leistungsmengen.
Der Wechsel des Tarifsystems an sich soll nicht zu einer Kostensteigerung bei den ambulanten ärztlichen Leistungen führen. Zu diesem Zweck legte der Bundesrat eine Obergrenze von 4% für die jährliche Zunahme der effektiven Gesamtkosten fest. Wird diese Grenze überschritten, müssen die Tarifpartner Korrekturmassnahmen ergreifen.
Die Genehmigung des neuen Tarifmodells ist für drei Jahre befristet. Bis dann sollen laut dem Bundesrat «die nach der Einführung des neuen Systems noch notwendigen Anpassungen» vorgenommen werden können. Das neue Modell solle sich «stetig weiterentwickeln».
Ein Rezept, mit dem man sowohl die Kosten senken als auch gleichzeitig das Leistungsniveau halten kann, gibt es nicht.
Die Schweizer Bevölkerung sorgt sich in Zusammenhang mit der Teuerung deutlich mehr um den gegenwärtigen Kaufkraftverlust als um den Wertverlust ihrer zukünftigen Renten. Ein Grund dafür ist gemäss einer Umfrage, dass eine Mehrheit das eigene Pensionskassen-Guthaben nicht zum Vermögen zählt.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch