
Fokus Arbeitslosenversicherung
Zwei von vier Leistungsarten der ALV werden an die Unternehmen ausgerichtet. Sie sollen Arbeitslosigkeit verhindern – mit Erfolg, wie sich in der Coronakrise zeigte.
Der Bundesrat hat die neue Einzelleistungstarifstruktur namens Tardoc und die neuen ambulanten Pauschalen genehmigt und per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Nach langen Verhandlungen hatten sich die Tarifpartner zuvor auf das neue Gesamttarifsystem geeinigt.
Generell ermögliche Tardoc eine genauere Abrechnung der Konsultationsdauer als Tarmed und trage den Besonderheiten und Bedürfnissen der Hausarztmedizin besser Rechnung, schrieb der Bundesrat. Die Pauschalen vereinfachten die Rechnungsstellung und begrenzten die Anreize zur Erhöhung der abgerechneten Leistungsmengen.
Der Wechsel des Tarifsystems an sich soll nicht zu einer Kostensteigerung bei den ambulanten ärztlichen Leistungen führen. Zu diesem Zweck legte der Bundesrat eine Obergrenze von 4% für die jährliche Zunahme der effektiven Gesamtkosten fest. Wird diese Grenze überschritten, müssen die Tarifpartner Korrekturmassnahmen ergreifen.
Die Genehmigung des neuen Tarifmodells ist für drei Jahre befristet. Bis dann sollen laut dem Bundesrat «die nach der Einführung des neuen Systems noch notwendigen Anpassungen» vorgenommen werden können. Das neue Modell solle sich «stetig weiterentwickeln».
Zwei von vier Leistungsarten der ALV werden an die Unternehmen ausgerichtet. Sie sollen Arbeitslosigkeit verhindern – mit Erfolg, wie sich in der Coronakrise zeigte.
Unfälle und Erkrankungen belasten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermassen: Investitionen in Arbeitssicherheit und BGM lohnen sich für alle.
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