
Fokus: Payroll-Fragen zu Sozialversicherungen
Lohnabrechnung und Sozialversicherungsbeiträge: Ausnahmen und Herausforderungen im vermeintlichen Standardprozess.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats hat die AHV21-Vorlage stark abgeändert. Die Ausgleichsmassnahmen für Frauen, die am stärksten vom höheren Rentenalter betroffen sind, sollen nach Ansicht der SGK auf die Jahrgänge 1959 bis 1964 beschränkt werden. Damit reduzierten sich die Kosten der Ausgleichsmassnahmen von 700 auf 440 Mio. Franken im Jahr 2030. Der Bundesrat sieht die Jahrgänge 1959 bis 1967 vor. Weitere Änderungen schlägt die SGK bei der Flexibilisierung des Rentenbezugs vor: So soll ein flexibler Rentenbezug in der AHV auch für Frauen erst ab 63 Jahren möglich sein. Der Bundesrat schlägt 62 Jahre vor. Hat jemand weniger als 56880 Franken im Jahr verdient, soll die Rente beim Vorbezug 40% weniger stark gekürzt werden als versicherungsmathematisch angebracht wäre. Die SKG will zudem festschreiben, dass der Bundesrat eine generelle Anpassung der Kürzungssätze für den Rentenvorbezug und die Erhöhungsfaktoren für den Rentenaufschub frühestens auf den 1. Januar 2027 vornimmt. Schliesslich schlägt die SGK vor, den Plafond für die Renten von Ehepaaren von 150 auf 155% der Maximalrente anzuheben.
«Hände weg von den Frauenrenten»: Mit ihrem Appell gegen die Erhöhung des Frauen-Rentenalters haben die Gewerkschaften eine Protest-Lawine losgetreten, schreibt «Blick». Am letzten Januar Wochenende sei der Ansturm von Unterstützungswilligen so gross gewesen, dass gar die Website zusammengebrochen sei, sagt SGB-Zentralsekretärin Gabriela Medici. Aktuell haben schon über 250000 Personen (elektronisch) unterschrieben.
Mitte-Präsident Gerhard Pfister hat bezüglich der Reformvorlage AHV21 mit dem Referendum gedroht. «So ein Abbau der Frauenrenten kommt nicht in Frage», sagte er in einem Interview mit dem «Blick». «Den jetzigen Vorschlag können wir – hier sind die Signale aus unserer Basis klar – so nicht mittragen, weil er die Probleme nicht löst, sondern verschärft. Notfalls werden wir als Mitte sogar das Referendum dagegen ergreifen», führte Pfister weiter aus. (sda/gg)
Lohnabrechnung und Sozialversicherungsbeiträge: Ausnahmen und Herausforderungen im vermeintlichen Standardprozess.
Gemäss Bundesamt für Statistik haben 2019 rund 60% der Schweizer Erwerbstätigen regelmässig (53%) oder unregelmässig (6%) Beiträge an die gebundene private Vorsorge geleistet. Ende 2020 beliefen sich diese Vorsorgegelder auf 135.2 Mrd. Franken, was gut einem Achtel des Vermögens in der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) entspreche.
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