Kolumne: Die Ablehnung der BVG-Reform als Chance sehen
Die berufliche Vorsorge lebt von der aktiven Mitgestaltung aller Beteiligten.
Das ATSG trat am 1. Januar 2003 in Kraft. Seither erläutert der ATSG-Kommentar das Gesetz. Mit jeder Auflage wurde der Kommentar umfangreicher. Zusätzliche Gerichtsentscheide wurden zitiert und integriert. Die fünfte, neu konzipierte Auflage dieses bewährten Kommentars verarbeitet die aktuelle Lehre und Rechtsprechung. Der Kommentar zeichnet die Entwicklung der heutigen Rechtslage nach, indem er die vor Inkrafttreten des ATSG geltenden Rechtsprechungslinien darstellt. Ueli Kieser hat für die fünfte Auflage zwei neue Herausgeber hinzugezogen. Zudem wirken neue Autorinnen und Autoren mit, die den Kommentar mitprägen.
Das Buch beginnt mit einem Autoren- und Inhaltsverzeichnis, gefolgt von Materialien und Literatur, Abkürzungen sowie Vorbemerkungen. Die Kapitel gliedern sich wie folgt:
Ein Stichwortverzeichnis erleichtert den gezielten Zugriff auf die Inhalte.
Die Bedeutung des Kommentars zeigt sich in seiner häufigen Zitierung: Bis zum 30. September 2024 wurde das Werk bereits 2533 Mal vom Bundesgericht zitiert. Mit seiner umfassenden und präzisen Darstellung des Sozialversicherungsrechts ist der Kommentar eine wertvolle Hilfe für alle, die sich vertieft damit befassen.
Herausgeber: Ueli Kieser, Matthias Kradolfer, Miriam Lendfers
5. Auflage, Schulthess-Verlag, 2024
ISBN 978-3-7255-9755-0
Die berufliche Vorsorge lebt von der aktiven Mitgestaltung aller Beteiligten.
Wer seine Stelle freiwillig kündigt, eine Mitschuld an der Kündigung trägt oder eine Auflösungsvereinbarung eingeht, dem drohen Einstelltage in der Arbeitslosenentschädigung.
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