BVG-Mindestzinssatz steigt im Jahr 2024 auf 1.25%
Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Prozentpunkte auf 1.25% an.
Verglichen mit Anfang 2023 entspricht das einer Zunahme um rund 13%, wie Ombudsman Martin Lorenzon mitteilte. Zu einer Intervention beim Versicherer geführt hätten wiederum gut 300 Fälle. Gut zwei Drittel dieser Interventionen haben die Situation der Beschwerdenführenden verbessert, womit die Erfolgsquote im langjährigen Schnitt lag.
Schwerpunkt der Tätigkeit lag mit einem Anteil von rund der Hälfte bei den Personenversicherungen, wie es weiter hiess. Mit 720 Anfragen und Beschwerden fielen die meisten bearbeiteten Fälle in den Bereich der obligatorischen Unfallversicherung, gefolgt von der Krankentaggeld-Branche mit 426 Fällen, wie dem Jahresbericht zu entnehmen ist.
Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Prozentpunkte auf 1.25% an.
Im März 2023 sankt die Arbeitslosigkeit auf 2%. Die Arbeitslosenversicherung konnte für 2022 dank der tiefen Arbeitslosenzahlen einen Ertragsüberschuss verzeichnen.
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