
Die Sanduhr läuft langsamer – zulasten der Sozialhilfe
Die Weiterentwicklung der IV wird die Verfahrensdauer in der Invalidenversicherung verlängern. Dies als Folge der digitalen Zufallsvergabe von Gutachteraufträgen und der Verpflichtung zu Tonaufnahmen bei Begutachtungen. In vielen Fällen wird die Sozialhilfe für die Übergangsfinanzierung bis zum Rentenentscheid aufkommen müssen.