
Fokus: IV-Eingliederung
Trotz gesundheitlicher Einschränkung zurück ins Erwerbsleben: IV und Arbeitgebende bauen gemeinsam Brücken.
Eingereicht hat die Motion Nationalrat Marcel Dobler (FDP). Die finanzielle Entschädigung für den Dienst orientiere sich am vorigen Einkommen, schrieb er. Gerade Frauen mit tiefem Pensum erhielten daher meist die Mindestentschädigung. Bei der Korrektur sollen aber auch Männer in gleicher Lage berücksichtigt werden.
Der Bundesrat erklärt sich in seiner Stellungnahme bereit, das Anliegen aufzunehmen. Die heutigen Bestimmungen zur Erwerbsersatzordnung bildeten die gesellschaftliche Realität nicht mehr vollständig ab, räumte er ein. Er will die Motion, über die nun zuerst der Nationalrat entscheidet, im Rahmen des Aktionsplans zur «Gleichstellungsstrategie 2030» umsetzen. (sda)
Trotz gesundheitlicher Einschränkung zurück ins Erwerbsleben: IV und Arbeitgebende bauen gemeinsam Brücken.
Nach dem Ja von Volk und Ständen zu einer 13. AHV-Rente wollen Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch einen «Dreizehnten» für Beziehende einer IV- und Hinterlassenenrente einführen. Der Bundesrat winkt mit Verweis auf die angeschlagenen Bundesfinanzen ab.
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