
Sozialversicherungen in leichter Sprache
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Die Verlängerung gilt ab dem 1. August 2025 und bis Ende Juli 2026, wie der Bundesrat mitteilt. Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung hatte der Bundesrat bereits per 1. August 2024 auf 18 Monate verlängert. Das gilt nun weiterhin.
Eine Erholung des Arbeitsmarktes sei vorderhand nicht absehbar, schreibt der Bundesrat zum Beschluss. Damit seien die gesetzlichen Voraussetzungen für eine befristete Verlängerung der Höchstbezugsdauer erfüllt. Erwartet wird, dass die Arbeitslosenquote leicht steigen wird. Die Schweizer Wirtschaft wächst derzeit unterdurchschnittlich. Hinzu kommen handels- und wirtschaftspolitische Unsicherheiten. Dass sich die Konjunktur weniger günstig entwickeln könnte als prognostiziert, liege an den von den USA Anfang April beschlossenen zusätzlichen Zöllen auf Schweizer Waren.
Die anhaltend schwache Konjunkturentwicklung trifft besonders die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) sowie die Uhrenbranche. Diese Wirtschaftszweige seien besonders auf die Inanspruchnahme von Kurzarbeitsentschädigung angewiesen.
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Angesichts der aktuellen Omikron-Welle und der damit verbundenen Einschränkungen der Wirtschaft verlängert der Bundesrat die Lohngarantien in der Kurzarbeit erneut. Für Unternehmen, die der 2G-plus-Regel unterliegen, gelten zusätzliche Erleichterungen.
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