Günstiger und besser für alle
Der Trend geht weg von der firmeneigenen Pensionskasse hin zur Sammelstiftung. Alain Schaffter erklärt, wie auch der umgekehrte Weg funktioniert.
Der Bundesrat legte die Höhe des Mindestzinssatzes fest. Entscheidend für die Höhe des Satzes sind von Gesetzes wegen die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Eine Senkung des Mindestzinssatzes war laut einer Mitteilung für den Bundesrat nicht angezeigt. Nach dem Rückgang von 2022 habe sich die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen aufgrund der guten Renditen der letzten beiden Jahre und der leicht positiven Rendite von 2025 stabilisiert, auf einem guten Niveau.
Auch für mehr Zinsen auf den Vorsorgeguthaben im Obligatorium sah der Bundesrat keine Rechtfertigung. Die Zinsen auf Bundesobligationen seien zurzeit tief. Er argumentierte zudem mit den ökonomischen, handels- und geopolitischen Verwerfungen und den damit verbundenen Unsicherheiten.
Für einen Mindestzinssatz von weiterhin 1.25% hatten sich auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge und die Mehrheit der konsultierten Sozialpartner ausgesprochen.
Der Trend geht weg von der firmeneigenen Pensionskasse hin zur Sammelstiftung. Alain Schaffter erklärt, wie auch der umgekehrte Weg funktioniert.
In den Schweizer Städten sind die Sozialhilfequoten so tief wie schon lange nicht mehr. Dies zeigt der aktuelle Bericht «Sozialhilfe in Schweizer Städten». Auch die Zahl der Sozialhilfebeziehenden hat im Vergleich zum Vorjahr abgenommen, im Durchschnitt der 14 beteiligten Städte um 4.3%. Was die städtischen Sozialdienste jedoch herausfordert, ist der zunehmende Anteil von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen in der Sozialhilfe.
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