
Voller Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten kommt definitiv
AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten im kommenden Jahr definitiv den vollen Teuerungsausgleich. Der Ständerat hat sich am Montag ein zweites Mal für das Vorhaben ausgesprochen.
Durch die Verlängerung dieser Höchstbezugsdauer auf 18 Monate per 1. September 2020 haben die betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten weiterhin von der Unterstützung der KAE zu profitieren. (Seco/he)
Der Bundesrat hat weiter eine vom Arbeitgeber zu tragende Karenzfrist von einem Tag vorgesehen. Zudem hat er die Berücksichtigung von Überstunden vor dem KAE wiedereingeführt. Diese Änderungen treten ebenfalls am 1. September 2020 in Kraft. Damit tritt zu diesem Zeitpunkt wieder weitgehend das normale Verfahren zum Bezug von KAE in Kraft, wie es bis zum 1. März 2020 vollzogen worden war.
Um einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, hat der Bundesrat deshalb die Verlängerung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung beschlossen.
Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten im kommenden Jahr definitiv den vollen Teuerungsausgleich. Der Ständerat hat sich am Montag ein zweites Mal für das Vorhaben ausgesprochen.
Hinterlassenenleistungen unterscheiden sich in der AHV für die Geschlechter. Sie entsprächen damit nicht mehr den heutigen Familienformen, findet SP-Nationalrätin Yvonne Feri. Hier müsse eine Vereinheitlichung erfolgen.
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