Grosse Flexibilität für Arbeitnehmende mit Betreuungsaufgaben in der Schweiz
Die Schweiz gehört zu den europäischen Ländern mit verhältnismässig grosser Flexibilität für Arbeitnehmende mit Betreuungsaufgaben.
Das Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern veröffentlicht erstmals eine Generationenbilanz für die AHV. Diese analysiert, wie sich die Lasten der heutigen Leistungsversprechen auf die kommenden Jahrgänge verteilen. Das Ergebnis ist eindeutig: Die vom Stimmvolk im März 2024 angenommene 13. AHV-Rente führt langfristig zu einem strukturellen Defizit in der AHV.
Die 13. AHV-Rente lässt sich nicht mit den zu erwartenden Einnahmen der AHV decken. Bis 2055 entsteht eine Finanzierungslücke von rund 62 Mrd. Franken. Das entspricht 7.4% des Bruttoinlandsprodukts oder der Hälfte der Bundesschulden des Jahrs 2023.
Werden keine Massnahmen ergriffen, stabilisiert sich das Defizit dank nachlassender demografischer Effekte der Babyboomer-Generation frühestens 2073. Diese Prognose beruht jedoch auf der Annahme, dass die Renten nur halb so stark wachsen wie die Löhne. Seit den späten 1970er-Jahren sind Renten und Löhne allerdings im Gleichschritt gestiegen. Zudem stützt sich die Prognose auf Annahmen zur Demografie, Migration und Produktivität und ist entsprechend mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.
Wenn die Finanzierungslast nicht auf künftige Generationen verschoben werden soll, muss das Defizit gegenfinanziert werden. Die Studie analysiert drei alternative Instrumente zur vollständigen Gegenfinanzierung der 13. AHV-Rente bis 2055. Jede dieser Massnahmen würde für sich allein das Defizit beseitigen. Entscheidend ist jedoch, wie sich die Lasten zwischen den Generationen und Altersgruppen verteilen.
Die Studie zeigt: Die Frage ist nicht, ob die Finanzierungslücke geschlossen werden muss, sondern wie – und welche Generationen die Last tragen.
Die Schweiz gehört zu den europäischen Ländern mit verhältnismässig grosser Flexibilität für Arbeitnehmende mit Betreuungsaufgaben.
Der Bundesrat soll nach dem Willen des Nationalrats die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsanstalt prüfen. Die grosse Kammer hat einer entsprechenden Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) zugestimmt.
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