Ursprünglich geschaffen, um Dienstleistende für ihren Erwerbsausfall zu entschädigen, leistet die Erwerbsersatzordnung (EO) heute auch Entschädigungen im Zusammenhang mit der Elternschaft. Sowohl bei den Beiträgen als auch bei der Leistungsausrichtung sind Arbeitgebende in die Durchführung eingebunden.
Im Jahr 2024 haben die Ausgleichskassen 827 Mio. Franken an Dienstleistende sowie 1128 Millionen an Eltern ausgerichtet. Die ursprünglich zur Reduktion der finanziellen Not von Wehrpflichtigen und deren Familien geschaffene Erwerbsersatzordnung (EO) zahlt heute also mehr Geld im Zusammenhang mit der Elternschaft aus als für den Erwerbsersatz von Dienstleistenden.
Die Entwicklung der EO vom Wehrmannschutz zum modernen Erwerbsersatz wird im Zeitstrahl nachgezeichnet. Standen in der von ...