Gesetzesänderungen und Masszahlen 2021
Per 1. Januar 2021 sind einige Änderungen in den Sozialversicherungen in Kraft getreten. Dazu zählt das revidierte Ergänzungsleistungsgesetz oder höhere AHV-Renten.
Die Efas-Vorlage (Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär) wurde von der Stimmbevölkerung mit 53.3% Ja-Stimmen angenommen. Sie bringt einheitliche Finanzierungsregeln: Die Kantone sollen für alle Behandlungen und Pflegeleistungen mindestens 26.9% (nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt der Patienten) und die Kassen über die Prämien höchstens 73.1% bezahlen. Umgesetzt werden soll die von den Kantonen unterstützte einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Behandlungen ab 2028.
Von der Grundversicherung gedeckte Gesundheitsleistungen werden heute unterschiedlich finanziert. Stationäre Leistungen - wenn der Patient oder die Patientin im Spital übernachtet - bezahlen die Kantone zu 55%, aus Steuermitteln. 45% übernimmt die Krankenkasse. Für ambulante Behandlungen - wenn Patienten noch am Tag des Eingriffs nach Hause gehen - kommt die Kasse allein auf. In der Langzeitpflege - zum Beispiel in einem Heim - bezahlen die Patienten und die Kassen je einen fixen Beitrag an die Pflegekosten. Den Rest tragen je nach Kanton die Kantone und/oder die Wohngemeinde. Im Mittel übernahmen 2022 die Krankenkassen rund 54% der Pflegekosten und die Kantone 46%.
Der neue Kostenteiler bezieht sich auf den Durchschnitt der Referenzjahre 2016 bis 2019. Bezogen auf diese vier Jahre ist die Umstellung auf das Efas-Modell für die Kassen und die Kantone unter dem Strich kostenneutral. Weil sich der Trend zu mehr ambulanten Behandlungen seither fortgesetzt hat und sich weiter fortsetzen dürfte, erwarten die Befürworter eine Verschiebung der Gewichte zugunsten der Prämienzahlenden. Die Rede ist von rund 2 Mrd. Franken bei der Einführung. Auch die Koordination von Behandlungen - sie ist besonders für Chronisch- und Mehrfachkranke wichtig - geht heute vorwiegend zulasten der Kassen. Auch hier sollen sich die neuen Vorgaben auf die Prämien entlastend auswirken.
Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider sprach von einem wichtigen Reformschritt. Es müssten aber noch weitere Reformen folgen. Eine davon sei die 2021 angenommene Pflegeinitiative. Deren Umsetzung soll die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern. Bereits im Parlament diskutiert werden die Kosten dämpfende Massnahmen im Gesundheitswesen. Und vor rund zwei Wochen einigten sich die Akteure an einem runden Tisch auf gemeinsame Sparziele. (sda)
Per 1. Januar 2021 sind einige Änderungen in den Sozialversicherungen in Kraft getreten. Dazu zählt das revidierte Ergänzungsleistungsgesetz oder höhere AHV-Renten.
Die Mindestbeiträge der Familienzulagen sollen um 50 Franken erhöht werden. Die Kantone sollen künftig mindestens 250 Franken an Kinderzulagen und 300 Franken an Ausbildungszulagen gewähren.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch