Leichter Prämienanstieg für Militärversicherte
Die Versicherten in der Militärversicherung werden ab dem kommenden Jahr leicht höhere Prämien bezahlen müssen. Der Bundeshaushalt wird dadurch um 1.4 Mio. Franken entlastet.
Dies sei für Beschäftigte ab 60 Jahren mit mindestens 15 Jahren Branchenerfahrung möglich, hiess es in einer entsprechenden Mitteilung. Sie erhielten bis zum AHV-Alter eine Überbrückungsrente.
Unter gewissen Voraussetzungen können Arbeitnehmende damit ab 60 Jahren ihre berufliche Tätigkeit schrittweise reduzieren. Mit 62.5 Jahren dürfen sie dann auch in den vollen Vorruhestand gehen, wie die Sozialpartner des nationalen Gesamtarbeitsvertrags der Gebäudetechnik weiter schrieben. Arbeitnehmenden werde bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter eine Vorruhestandsrente ausbezahlt. Diese werde zu 0.8% aus Lohnbeiträgen von Arbeitnehmenden und zu 1% aus Beiträgen von Arbeitgebern finanziert. Damit wollten die Sozialpartner die Gebäudetechnikbranche in Zukunft attraktiver machen.
Vom neuen Gesamtarbeitsvertrag profitieren rund 24000 Arbeitnehmende aus den Branchen Spenglerei, Gebäudehülle, Sanitärinstallation, Heizung, Klima- und Lüftungstechnik sowie der Installation von Solaranlagen. Von der Neuerung ausgenommen seien Gebäudetechnikerinnen und -techniker aus Genf, Waadt, dem Wallis und Tessin. Diese Kantone würden ein solches Vorruhestandsmodell heute schon kennen.
Die Versicherten in der Militärversicherung werden ab dem kommenden Jahr leicht höhere Prämien bezahlen müssen. Der Bundeshaushalt wird dadurch um 1.4 Mio. Franken entlastet.
In den Kantonen Zug und Solothurn sollen die Kinderzulagen jeweils um 30 Franken steigen. In Zug von 300 auf 330 Franken und in Solothurn von 200 auf 230 Franken.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch