Gebäudetechniker können früher in den Vorruhestand gehen

Donnerstag, 11. Dezember 2025
Beschäftigte der Gebäudetechnik-Branche können ab 2027 ab dem 60. Altersjahr in den Vorruhestand gehen. Darauf haben sich die Sozialpartner suissetec, Unia und Syna im neuen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt.

Dies sei für Beschäftigte ab 60 Jahren mit mindestens 15 Jahren Branchenerfahrung möglich, hiess es in einer entsprechenden Mitteilung. Sie erhielten bis zum AHV-Alter eine Überbrückungsrente.

Schrittweise Arbeitsreduktion ab 60

Unter gewissen Voraussetzungen können Arbeitnehmende damit ab 60 Jahren ihre berufliche Tätigkeit schrittweise reduzieren. Mit 62.5 Jahren dürfen sie dann auch in den vollen Vorruhestand gehen, wie die Sozialpartner des nationalen Gesamtarbeitsvertrags der Gebäudetechnik weiter schrieben. Arbeitnehmenden werde bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter eine Vorruhestandsrente ausbezahlt. Diese werde zu 0.8% aus Lohnbeiträgen von Arbeitnehmenden und zu 1% aus Beiträgen von Arbeitgebern finanziert. Damit wollten die Sozialpartner die Gebäudetechnikbranche in Zukunft attraktiver machen.

Vom neuen Gesamtarbeitsvertrag profitieren rund 24000 Arbeitnehmende aus den Branchen Spenglerei, Gebäudehülle, Sanitärinstallation, Heizung, Klima- und Lüftungstechnik sowie der Installation von Solaranlagen. Von der Neuerung ausgenommen seien Gebäudetechnikerinnen und -techniker aus Genf, Waadt, dem Wallis und Tessin. Diese Kantone würden ein solches Vorruhestandsmodell heute schon kennen.

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