BVG-Mindestzinssatz steigt im Jahr 2024 auf 1.25%
Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Prozentpunkte auf 1.25% an.
Die Studie von Ecoplan und Interface Politikstudien, die vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in Auftrag gegeben wurde, analysierte die Art und Weise, wie in (ausgewählten) Kantonen über die Ergänzungsleistungen (EL) informiert wird und wie das Anmeldeverfahren abläuft. Die Abläufe wurden schwerpunktmässig bei AHV-Rentenbeziehenden, die zu Hause leben, analysiert, aber auch bei IV-Rentenbeziehenden, die zu Hause leben.
Sämtliche Kantone nahmen an der Studie teil und mussten ihre Abläufen beschreiben. Anschliessend fanden in acht Kantonen noch ausführliche Befragungen statt. Aus der Studie geht hervor, dass die Kantone mit den AHV- und IV-Rentenverfügungen systematisch über den Anspruch auf EL informieren. Daneben bieten die meisten Vollzugsorgane persönliche Beratungsgespräche und gezielte Informationen auf der Webseite an, um die AHV- und IV-Rentenbeziehenden über die Möglichkeiten des EL-Bezugs zu informieren. Auch Pro Senectute und Pro Infirmis, Sozialdienste und Berufsbeistandspersonen, die häufig direkten Kontakt zu potenziellen EL-Berechtigten haben, informieren gezielt und bieten Beratung an.
Dabei gibt es grosse kantonale Unterschiede. Um Personen mit geringen Sprachkenntnissen zu erreichen, bieten wenige Kantone Informationsmaterialien in einfacher Sprache oder in Fremdsprachen an. In sechs Kantonen gibt es persönliche Beratungsgespräche in Nicht-Landessprachen, in zwei wird mit Dolmetschern gearbeitet.
Keiner der für die ausführlicheren Befragungen ausgewählten Kantone nutzt aktuell Steuerdaten, um Personen, die Anspruch auf EL haben könnten, systematisch zu ermitteln und gezielt zu informieren. Die Möglichkeit steht jedoch in verschiedenen Kantonen zur Diskussion und wird in einem Kanton (Basel Stadt) eingeführt. Die Machbarkeit ist allerdings umstritten und es werden verschiedene Herausforderungen genannt.
Im Rahmen der Studie wurden AHV-Rentenbeziehende zu ihren Kenntnissen der EL befragt. Die meisten Neurentenbeziehenden haben schon von den EL zur AHV gehört (89% der Antwortenden). Allerdings wissen zwei Drittel der Nichtbeziehenden eher wenig oder sehr wenig über die EL. Bei den Personen mit EL beträgt dieser Anteil 40%. Dass mit den EL auch Krankheitskosten oder Behinderungskosten rückerstattet werden können, wissen sowohl bei den EL-Beziehenden wie auch bei den Nichtbeziehenden rund 35% der Antwortenden.
Am häufigsten werden die persönliche Beratung durch die Ausgleichskasse, die kantonale Sozialversicherungsanstalt, die zuständige Stelle oder die AHV-Zweigstelle (48%) in Anspruch genommen. Auch beliebt ist die telefonische Beratung durch diese Stellen (37%). Ebenso relevant ist die Unterstützung durch das Umfeld (37%). Die Befragung der EL-Beziehenden zeigt die Bedeutung der Unterstützungsangebote allgemein: Nur 7% der Befragten haben keine der genannten Unterstützungsangebote in Anspruch genommen. Das wird auch in den Vertiefungsinterviews bestätigt: Die Befragten betonen, wie wichtig die Unterstützung bei der Anmeldung ist – sei es durch das persönliche Umfeld, AHV-Zweigstellen, EL-Stellen oder die Pro Werke.
Es wurden verschiedene praktische Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Information noch verbessert werden kann. Insbesondere geht es darum,
In Bezug auf die Rückerstattung von Krankheits- und Behinderungskosten könnten die Informationen ausführlicher sein.
Auch bei der Unterstützung von Begünstigten in administrativen Belangen wurden Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt: Checklisten, Online-Anträge mit Hilfestellungen, mehr personalisierte Angebote und Beratung sowie bessere Bekanntmachung der vorhandenen Instrumente. Die Studie unterstreicht, dass die meisten dieser Verbesserungen zusätzliche Aktivitäten oder Ressourcen seitens der Kantone erfordern. Mittel- und langfristig könnten mit einer verstärkten Digitalisierung aber auch Ressourcen freiwerden, die für gezielte Information und Unterstützung eingesetzt werden können.
Darüber hinaus geht aus der Literaturanalyse zum Nichtbezug von EL hervor, dass dieser auf eine Kombination verschiedener administrativer, sozialer und psychologischer Faktoren zurückzuführen ist. Häufig genannt werden «Nichtverstehen» und «Fehlende Unterstützung» respektive «Aufwändiger Anmeldungsprozess».
Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Prozentpunkte auf 1.25% an.
Bei einem Ja des Volks zur 13. AHV-Rente droht nach Ansicht von Finanzministerin Karin Keller-Sutter eine Steuererhöhung. «Wenn diese Initiative angenommen wird, werden wir um eine Steuererhöhung kaum herumkommen», sagte sie der NZZ.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch