Beiträge und Zulagen richtig abrechnen
Die Arbeitgebenden haben eine zentrale Funktion bei den Familienzulagen: Sie finanzieren die Beiträge, beantragen die Leistungen und zahlen diese mit dem Lohn aus.
Für Assistenzhunde zahlt die Invalidenversicherung einen Pauschalbetrag von 15500 Franken. Allerdings haben heute nur Erwachsene ein Anrecht auf die Hilfe der Tiere. Das Parlament fordert nun, dass auch für Kinder Beiträge möglich sind. Es gebe immer wieder Fälle, in denen ein Assistenzhund bei Kindern und Jugendlichen aus medizinischer Sicht angezeigt sei, heisst es in der Begründung des Vorstosses von Damian Müller (FDP). So könnten Epilepsie-Begleithunde kommende Anfälle erkennen und vor diesen warnen.
Bei den IV-Stellen seien schon diverse Gesuche eingereicht worden. Aufgrund der geltenden Vorgaben seien diese aber abgelehnt worden. Das ist laut dem Parlament störend. Der Einsatz von Assistenzhunden erlaube betroffenen jungen Menschen eine Entwicklung durchzumachen, die letztlich zu einem selbstbestimmten Leben führen könne, wurde in der vorberatenden Nationalratskommission argumentiert. Der Bundesrat war einverstanden mit der Änderung. Er muss den Parlamentsbeschluss nun umsetzen. (sda/gg)
Die Arbeitgebenden haben eine zentrale Funktion bei den Familienzulagen: Sie finanzieren die Beiträge, beantragen die Leistungen und zahlen diese mit dem Lohn aus.
Ende 2023 haben in der Schweiz rund 2.5 Millionen Menschen eine Altersrente der AHV bezogen. Das waren 1.6% mehr als ein Jahr davor. Die AHV nahm im vergangenen Jahr mehr ein als sie für Rentenzahlungen ausgab. Bei der IV hielten sich Einnahmen und Ausgaben die Waage. Ergänzungsleistungen bezogen gut 12% der AHV- und 50% der IV-Rentner.
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