
Eine unbekannte Sozialversicherung
Auf Ergänzungsleistungen besteht ein Rechtsanspruch, wenn das Renteneinkommen die Existenz nicht sichert. Der Antrag ist mit der Steuererklärung vergleichbar.
Insbesondere im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung (IV) hat die Qualität der medizinischen Begutachtung von Versicherten in den letzten Jahren zunehmend Aufmerksamkeit erhalten. Im Rahmen der Gesetzesrevision Weiterentwicklung der IV, die am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, hat sich das Parlament ebenfalls mit dem Thema beschäftigt und die Schaffung einer neuen ausserparlamentarischen Kommission beschlossen, die sich mit der Qualität und der Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung beschäftigen wird. Bisher gab es in der Schweiz keine unabhängige Institution mit dieser Aufgabe.
Die Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung hat die Aufgabe, Empfehlungen auszuarbeiten für:
Sie wird laut Mitteilung ausserdem überwachen, ob diese Kriterien durch die Sachverständigen und die Gutachterstellen eingehalten werden und kann öffentliche Empfehlungen aussprechen.
Die Kommission wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten geleitet und hat zwölf weitere Mitglieder. Der Bundesrat hat diese Personen für die bis Ende 2023 laufende Amtszeit der ausserparlamentarischen Kommissionen gewählt. Sie vertreten die Ärztinnen und Ärzte (3 Personen), die Sozialversicherungen (IV und Unfallversicherung; 2), die Patienten- und Behindertenorganisationen (2), die Wissenschaft (2), die Gutachterstellen (1), die Neuropsychologinnen und –psychologen (1) sowie das versicherungsmedizinische Ausbildungswesen (1).
Organisatorisch ist die Kommission dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) zugeordnet. Ihr Sekretariat ist dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) angegliedert. Die Rechtsgrundlage für die neue Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung ist im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) verankert. Die Tätigkeit der Kommission erstreckt sich entsprechend über alle Sozialversicherungen, die dem ATSG unterstellt sind (insbesondere IV, Unfallversicherung, Militärversicherung, Krankenversicherung).
Auf Ergänzungsleistungen besteht ein Rechtsanspruch, wenn das Renteneinkommen die Existenz nicht sichert. Der Antrag ist mit der Steuererklärung vergleichbar.
Die IV unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Problemen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Bundesrat und Parlament haben die Instrumente dazu seit 2008 mehrfach ausgebaut, um das Prinzip der Eingliederung vor Rente zu stärken. Der Bundesrat hat einen Bericht verabschiedet, der aufzeigt, wie sich die berufliche Eingliederung entwickelt hat und was zu deren Erfolg beiträgt.
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