
IV-Revision: Bundesrat hat Kommission für Qualitätssicherung eingesetzt
Der Bundesrat hat die «Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung» auf den 1. Januar 2022 eingesetzt und ihre Mitglieder gewählt. Die Kommission wird die Zulassung der Gutachterstellen, das Verfahren zur Erarbeitung der Gutachten und deren Ergebnisse für alle Sozialversicherungen überwachen sowie öffentliche Empfehlungen zu diesen Themen aussprechen. Die Bundesversammlung hatte die Einsetzung einer solchen Kommission im Rahmen der Gesetzesrevision «Weiterentwicklung der Invalidenversicherung» beschlossen.