Urlaub nach Tod eines Elternteils nach Geburt
Stirbt eine Mutter oder ein Vater kurz nach der Geburt des Kindes, soll künftig der hinterbliebene Partner oder die hinterbliebene Partnerin das Recht auf einen Urlaub haben.
Wie Freiburgs Gesundheits- und Sozialdirektion (GSD) mitteilte, sollen solche Familien dann in den Genuss von finanziellen Hilfen kommen, wenn Kleinkinder ständige Betreuung brauchen. Die Hilfen sollen den Vätern und Müttern erlauben, sich um die Kinder zu kümmern und ihre Berufstätigkeit weiterzuführen.
In Zeiten zunehmender Langzeitarbeitslosigkeit, von sogenannten "Working Poor" und hoher Scheidungsrate brauche es solche Ergänzungsleistungen. Damit könne verhindert werden, dass Familien mit Kleinkindern in die Armut abrutschten oder Väter und Mütter Sozialhilfe beanspruchen müssten. Freiburgs GSD geht davon aus, dass rund 1200 Haushalte pro Jahr profitieren können. Die Bruttokosten des neuen Gesetzes schätzt sie auf 13 Mio. Franken. Netto erwartet sie aber Mehrkosten von etwas unter 3.5 Millionen. Dies, weil schon heute viele Familien Sozialhilfe und viele Frauen Mutterschaftsbeiträge erhalten. Die Ausgaben in diesen Bereichen können bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes gesenkt werden. (sda)
Stirbt eine Mutter oder ein Vater kurz nach der Geburt des Kindes, soll künftig der hinterbliebene Partner oder die hinterbliebene Partnerin das Recht auf einen Urlaub haben.
Gemäss Bundesamt für Statistik haben 2019 rund 60% der Schweizer Erwerbstätigen regelmässig (53%) oder unregelmässig (6%) Beiträge an die gebundene private Vorsorge geleistet. Ende 2020 beliefen sich diese Vorsorgegelder auf 135.2 Mrd. Franken, was gut einem Achtel des Vermögens in der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) entspreche.
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