Krankenversicherung für Mitarbeitende
Krankenversicherungen sind in der Schweiz grundsätzlich Privatsache. Doch Firmen können mit besseren Versicherungsleistungen im In- und Ausland ihre Arbeitgeberattraktivität markant erhöhen.
Da selbstständig Erwerbende nicht der Versicherungspflicht unterstehen, laufen sie ein erhöhtes Risiko, dass sie ohne ausreichende Vorsorge im Rentenalter auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Aufgrund des Kostenanstiegs in diesem Bereich hatte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats den Bundesrat mit einem Bericht beauftragt.
Dieser Bericht kommt zum Schluss, dass eine obligatorische Versicherung der selbstständig Erwerbenden schwierig umzusetzen wäre. Die Beitragspflicht und -höhe sei vom massgeblichen AHV-Einkommen abhängig, das erst bei der Steuerveranlagung definitiv feststeht. Das ist manchmal erst nach Jahren der Fall.
Die Vorsorge für selbstständig Erwerbende könnte zwar verbessert werden, aber ein Versicherungsobligatorium für die 2. Säule wäre für eine Mehrheit zu teuer und nicht auf die Bedürfnisse zugeschnitten. Stattdessen müssten selbständig Erwerbende verstärkt über Versicherungsmöglichkeiten informiert werden oder es bräuchte ein breiteres Angebot für die berufliche Vorsorge, damit sie sich einer beliebigen Vorsorgeeinrichtung anschliessen könnten, wenn es die reglementarischen Bestimmungen vorsehen.
Eine zweite Studie im Auftrag des Bunds, die die Steuerdaten des Kantons Bern von 2002 bis 2012 auswertete, kommt zum Schluss, dass in erster Linie das Einkommen über die Vorsorgesituation entscheidet. Die ehemals Selbstständigerwerbenden in den höheren Einkommensklassen seien fünf Jahre nach Erreichen des Referenzalters finanziell bessergestellt als ehemals Arbeitnehmende. In den tieferen Einkommensklassen hingegen präsentiere sich die Situation umgekehrt. (sda/gg)
Mitteilung des Bundesrats
Studie der Vorsorgesituation anhand von Steuerdaten
Krankenversicherungen sind in der Schweiz grundsätzlich Privatsache. Doch Firmen können mit besseren Versicherungsleistungen im In- und Ausland ihre Arbeitgeberattraktivität markant erhöhen.
Der Bund soll auch 2021 die Kosten der Arbeitslosenversicherung für die Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen und die Taggeldbezugsdauer für arbeitslose Personen soll verlängert werden. Zudem hat der Bundesrat entschieden, die Härtefallhilfe um weitere 2.5 Mrd. Franken aufzustocken. Die dazu notwendige Gesetzesanpassung soll in der Frühjahrssession 2021 dem Parlament vorgelegt werden. Die Neuauflage der Covid-Solidarbürgschaften soll weiter vorbereitet werden, damit sie bei einer Verschlechterung des Kreditmarkts rasch aktiviert werden könnte.
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