
BVG-Mindestzinssatz bleibt bei 1%
Pensionskassen müssen Vorsorgeguthaben von Versicherten auch im kommenden Jahr zu mindestens 1% verzinsen. Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge wird nicht verändert, wie der Bundesrat mitteilte.
Die Initiative «Raus aus der Prämienfalle» der Mitte-Partei scheiterte am 13. Juni 2021 mit einem Nein-Stimmenanteil von 63.9%. Mit der Initiative sollte der Kanton veranlasst werden, mehr Mittel für die Prämienverbilligungen bereitzustellen. Ist er heute verpflichtet, mindestens 80% des Bundesbeitrags aufzuwerfen, sollte er neu mindestens ebenso viel wie der Bund beitragen.
Keinen Erfolg hatte auch die EDU mit ihrer Initiative «Mehr Geld für Familien», die mit einem Nein-Stimmenanteil von 61.5% verworfen wurde. Mit der Initiative hätte verankert werden sollen, dass die Familienzulagen im Kanton Zürich mindestens 150% des vom Bund vorgegebenen Mindestansatzes betragen müssen. Die Zulage für Kinder bis zwölf Jahre hätte sich von 200 auf 300 Franken erhöht. (sda)
Pensionskassen müssen Vorsorgeguthaben von Versicherten auch im kommenden Jahr zu mindestens 1% verzinsen. Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge wird nicht verändert, wie der Bundesrat mitteilte.
Selbstständigerwerbende Frauen im Mutterschaftsurlaub werden beim Bezug von Leistungen aus der Erwerbsersatzordnung (EO) Militärdienstleistenden gleichgestellt. Als Zweitrat hat der Ständerat eine entsprechende Motion angenommen.
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