
Stehen Rendite und Nachhaltigkeit im Widerspruch?
Nachhaltigkeit umfasst drei Perspektiven, die miteinander verbunden werden müssen. Aus ethischer Sicht eine lösbare Aufgabe.
Der Hauptgrund liegt darin, dass die Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) im Jahr 2017 die Attraktivität dieser Vorsorgepläne für Arbeitgeber gesteigert hat. Seither sind sowohl Anlagerisiko als auch Anlageopportunitäten vollumfänglich dem Versicherten übertragen und das Risiko von möglichen Sanierungsbeiträgen entfällt. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass 1e-Pläne unter internationalen Rechnungslegungs-Standards als Beitragsprimats-Pläne ausgestaltet werden können. Zudem sind die Leistungen dieser Pläne transparent, was von den Versicherten geschätzt wird.
Unsere Studie zeigt auf, dass die durchschnittliche Asset Allocation von 1e-Versicherten weniger risikoreich ist als beim Durchschnitt aller Pensionskassen in der Schweiz. Dies steht der Behauptung entgegen, dass Versicherte in 1e-Plänen riskant investieren, wenn sie die Freiheit haben, ihre Anlagestrategie selbständig festzulegen.
Durch die Auszahlung der Altersleistungen in Kapitalform muss die Vorsorgeeinrichtung in der Regel kein Langlebigkeitsrisiko tragen und im Freizügigkeitsfall auch keine Mindestaustrittsleistungen garantieren. Sie kann zudem grundsätzlich nicht mehr in eine Unterdeckung fallen. Weitere Vorteile können sich im Einzelfall ergeben. So haben wir festgestellt, dass sich die Neugestaltung des Pensionskassen-Setup auch positiv auf die bisherige Pensionskasse ausgewirkt hat, indem ungewollte und unerwünschte Umverteilung zwischen verschiedenen Versicherten ausgemerzt werden konnte.
Eine Pensionskassen-Planumstellung macht man nicht von heute auf morgen. Gerade bei der Einführung eines 1e-Plans bestehen erhöhte Kommunikationsanforderungen gegenüber den Versicherten, gerade bezüglich deren Mitwirkung im Entscheidungsprozess. Die Vorteile, Chancen und Risiken von 1e-Plänen sind gegenüber den Versicherten dabei klar zu kommunizieren.
Nein. Es ist zwar richtig, dass heute nur rund 10% der Erwerbstätigen über 130 000 Franken verdienen. Aber die heute bestehende «Eintrittsschwelle» von rund 130 000 Franken basiert auf der Sorge des Gesetzgebers bei Inkrafttreten des Art. 1e BVV 2 im Jahr 2006. Seinerzeit sollte sichergestellt werden, dass der Sicherheitsfonds nie Leistungen an 1e-Pläne erbringen muss. Seit das Anlagerisiko durch die Versicherten getragen wird, ist diese Sorge unbegründet. Aus rechtlicher Sicht ist diese Eintrittsschwelle deshalb heute nicht mehr erforderlich; sie könnte durch den Gesetzgeber gesenkt werden.
Die Entwicklung geht weiter. Die Mehrzahl der Firmen, die Besserverdienende beschäftigen, haben den Schritt hin zu einem 1e-Plan noch nicht gemacht. Das Potenzial für neue Versicherte ist da, hinzu kommt organisches Wachstum. Die befragten Anbieter gehen derzeit für die nächsten fünf Jahre von einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von rund 15% aus.
Nachhaltigkeit umfasst drei Perspektiven, die miteinander verbunden werden müssen. Aus ethischer Sicht eine lösbare Aufgabe.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat auf die Kritik reagiert, der Bund habe die Praxis bei der Kostenübernahme für Behandlungen von Kindern mit Geburtsgebrechen geändert. Als Übergangslösung übernimmt der Bund die entstandenen Zusatzkosten, damit betroffene Familien dadurch nicht belastet werden.
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