Inclusion Handicap kritisiert harte Gangart bei IV-Gutachten
Willkürliche IV-Gutachten sind laut Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen, gang und gäbe. In vielen Fällen seien die Abklärungen nicht fair.
Der neue Tarifvertrag enthalte eine aktualisierte Tarifstruktur, mit neuen Tarifpositionen und der Anzahl Taxpunkte pro Position, welche die physiotherapeutischen Leistungen definiere, teilten der Physiotherapie-Verband (Physioswiss), der nationale Verband der Spitäler (H+) und die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) mit.
Mit der neuen Tarifstruktur kommt es zu einem Wechsel von einem Pauschaltarif zu einem Zeitleistungstarif. Zukünftig erfolgt die Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen grösstenteils in Zeiteinheiten pro fünf Minuten, wobei einzelne Leistungen weiterhin pauschal vergütet werden. Durch diese Änderungen werde die Abrechnung transparenter, was Rückfragen zwischen Physiotherapeuten und Versicherungen und somit den administrativen Aufwand reduziere. Der Taxpunktwert ist national einheitlich und liegt sowohl ambulant als auch spitalambulant bei 1 Franken.
Die drei Tarifpartner seien sich einig, dass mit dem neuen Tarif eine «zeitgemässe, sachgerechte und faire Lösung» sowohl für die Physiotherapeutinnen und Phyiotherapeuten als auch die Patientinnen und Patienten geschaffen werde.
Willkürliche IV-Gutachten sind laut Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen, gang und gäbe. In vielen Fällen seien die Abklärungen nicht fair.
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2.9% erhöht. Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat beschlossen. Damit steigt die Minimalrente der AHV/IV von 1225 auf 1260 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen, bei den Überbrückungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch