Beiträge und Zulagen richtig abrechnen
Die Arbeitgebenden haben eine zentrale Funktion bei den Familienzulagen: Sie finanzieren die Beiträge, beantragen die Leistungen und zahlen diese mit dem Lohn aus.
Der neue Tarifvertrag enthalte eine aktualisierte Tarifstruktur, mit neuen Tarifpositionen und der Anzahl Taxpunkte pro Position, welche die physiotherapeutischen Leistungen definiere, teilten der Physiotherapie-Verband (Physioswiss), der nationale Verband der Spitäler (H+) und die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) mit.
Mit der neuen Tarifstruktur kommt es zu einem Wechsel von einem Pauschaltarif zu einem Zeitleistungstarif. Zukünftig erfolgt die Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen grösstenteils in Zeiteinheiten pro fünf Minuten, wobei einzelne Leistungen weiterhin pauschal vergütet werden. Durch diese Änderungen werde die Abrechnung transparenter, was Rückfragen zwischen Physiotherapeuten und Versicherungen und somit den administrativen Aufwand reduziere. Der Taxpunktwert ist national einheitlich und liegt sowohl ambulant als auch spitalambulant bei 1 Franken.
Die drei Tarifpartner seien sich einig, dass mit dem neuen Tarif eine «zeitgemässe, sachgerechte und faire Lösung» sowohl für die Physiotherapeutinnen und Phyiotherapeuten als auch die Patientinnen und Patienten geschaffen werde.
Die Arbeitgebenden haben eine zentrale Funktion bei den Familienzulagen: Sie finanzieren die Beiträge, beantragen die Leistungen und zahlen diese mit dem Lohn aus.
Erstmals haben Volk und Stände mit einer Initiative einen Ausbau der AHV gutgeheissen, konkret eine 13. AHV-Rente. Das historische Ja führt dazu, dass rasch neue Finanzierungsquellen für die 1. Säule gefunden werden müssen - ohne unpopuläre Rentenaltererhöhung. Die Renteninitiative, die genau das wollte, ist gescheitert.
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