Bundesrat will Krankenkassen-Vergütungen prüfen und so 60 Millionen sparen
Der Bundesrat will die Wirksamkeit weiterer Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung überprüfen und Vergütungen zurückfahren.
Der neue Tarifvertrag enthalte eine aktualisierte Tarifstruktur, mit neuen Tarifpositionen und der Anzahl Taxpunkte pro Position, welche die physiotherapeutischen Leistungen definiere, teilten der Physiotherapie-Verband (Physioswiss), der nationale Verband der Spitäler (H+) und die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) mit.
Mit der neuen Tarifstruktur kommt es zu einem Wechsel von einem Pauschaltarif zu einem Zeitleistungstarif. Zukünftig erfolgt die Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen grösstenteils in Zeiteinheiten pro fünf Minuten, wobei einzelne Leistungen weiterhin pauschal vergütet werden. Durch diese Änderungen werde die Abrechnung transparenter, was Rückfragen zwischen Physiotherapeuten und Versicherungen und somit den administrativen Aufwand reduziere. Der Taxpunktwert ist national einheitlich und liegt sowohl ambulant als auch spitalambulant bei 1 Franken.
Die drei Tarifpartner seien sich einig, dass mit dem neuen Tarif eine «zeitgemässe, sachgerechte und faire Lösung» sowohl für die Physiotherapeutinnen und Phyiotherapeuten als auch die Patientinnen und Patienten geschaffen werde.
Der Bundesrat will die Wirksamkeit weiterer Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung überprüfen und Vergütungen zurückfahren.
Die Reform der zweiten Säule der Altersvorsorge erweist sich wie erwartet als schwierig: In ihrer bereits dritten Sitzung zum Thema hat die zuständige Nationalratskommission dem vom Bundesrat übernommenen Sozialpartner-Kompromiss eine Absage erteilt. Sie schlägt stattdessen ein neues Modell vor.
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