Parlament sichert zusätzliches Geld für Asbest-Opfer

Mittwoch, 04. Juni 2025
In der Schweiz verbessert sich die finanzielle Unterstützung von krebskranken Asbest-Opfern. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer Vorlage zugestimmt, die Beiträge der Schweizerischen Unfallversicherung Suva an einen Entschädigungsfonds ermöglicht.

Es geht um Leistungen an Asbest-Opfer, die nicht bei der Berufsausübung Asbestfasern einatmeten und deshalb keinen Anspruch auf Gelder der Unfallversicherung haben. Der Baustoff Asbest darf zwar seit 1989 in der Schweiz nicht mehr eingesetzt werden. Doch bis die durch den Kontakt mit ihm verursachten Erkrankungen sichtbar werden, kann es sehr lange dauern.

Suva kann Entschädigungsfonds unterstützen

Noch immer erkranken deshalb laut Bundesrat jährlich rund 120 Personen an bösartigen Mesotheliomen, weil sie eine krebserregende Menge an Asbestfasern eingeatmet haben. 20 bis 30 von ihnen haben keinen Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung. Sie erhalten nur Geld von der Krankenkasse und der Invalidenversicherung, die aber laut Bundesrat deutlich weniger Kosten übernehmen. Deshalb beteiligt sich die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (Stiftung EFA) an der Entschädigung dieser Erkrankten.

Nach dem Ja des Parlaments wird die Suva diesen Entschädigungsfonds unterstützen können. Sie wird Überschüsse aus der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten dafür einsetzen, damit die Prämien unbeeinflusst bleiben. Der Entscheid, ob, wann und wie hoch die entsprechenden Zuwendungen ausfallen, liegt laut Bundesrat in der Kompetenz des Suva-Rats.

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