Parlament stimmt Verlängerung der KAE zu

Donnerstag, 18. September 2025
Schweizer Firmen können künftig während bis zu 24 Monaten Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beziehen statt wie heute während 18 Monaten. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Sie soll schon bald in Kraft treten.

Das Ziel der Vorlage ist es, vor allem Unternehmen in der Tech-Industrie und deren Zulieferer zu unterstützen, die seit zwei Jahren unter konjunkturellen Schwächen leiden und bereits Kurzarbeit eingeführt haben. Hinzu kommen die von den USA auf unbestimmte Zeit verhängten Zölle von 39%.

Aufgrund der höheren US-Zölle auf Schweizer Produkte wird die Schweizer Wirtschaft weniger stark wachsen als erwartet, insbesondere im Jahr 2026. Der Bund erwartet eine schrittweise Zunahme der Kurzarbeit in den kommenden Monaten.

Bewährtes Instrument

Nun soll es für betroffene Firmen möglich sein, über eine längere Periode Kurzarbeit zu beantragen. Das Instrument soll befristet bis Ende 2028 ausgedehnt werden. Die Vorlage soll bereits Ende nächster Woche in Kraft treten. Damit das geschieht, müssen beide Räte noch der Dringlichkeit der Vorlage zustimmen und das Geschäft in den Schlussabstimmungen annehmen.

«Wir beweisen, dass wir vorausschauend, gezielt und schnell handeln können», sagte Kommissionssprecherin Kris Vietze (FDP). Auch für den Bundesrat bleibt Kurzarbeit ein zentrales Instrument zur Unterstützung von Unternehmen und Arbeitnehmern, wie Wirtschaftsminister Guy Parmelin festhielt. Der langfristige Einsatz dieses Mittels berge jedoch auch gewisse Risiken, so Parmelin. Wegen dieser Risiken verweigerte der grosse Teil der SVP-Fraktion die Zustimmung zur Vorlage. Laut Thomas de Courten (SVP) betreibt das Parlament «etwas Pflästerlipolitik».

Statt auf Kurzarbeit zu setzen, forderte die SVP, die Wirtschaft durch weniger Bürokratie zu entlasten. Der Bundesrat will noch in diesem Jahr weitere Massnahmen zugunsten der Wirtschaft vorlegen. Für die übrigen bürgerlichen Fraktionen soll das parallel geschehen. Arbeitszeitverkürzung könne für eine gewisse Zeit Unterstützung bieten, lautete der Tenor.

Wartefrist von 6 Monaten

Die Arbeitslosenversicherung übernimmt bei Kurzarbeit grundsätzlich 80% des verlorenen Gehalts. Kurzarbeit darf jedoch nicht über mehrere Jahre hinweg ohne Unterbrechung in Anspruch genommen werden. Nach 24 Monaten gilt eine sogenannte Karenz- oder Wartefrist von 6 Monaten.

Bereits im vergangenen Jahr war die maximale Bezugsdauer wegen der schwierigen konjunkturellen Lage von 12 auf 18 Monate verlängert worden. Seit diesem Frühjahr wird auch der Handelskonflikt mit den USA als «wirtschaftlicher Härtefall» anerkannt. Seit Anfang September erfolgt die Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung laut dem Bund primär online, um die Unternehmen zu entlasten und die Auszahlung zu beschleunigen. (sda)

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