Parlament verlangt Neubeurteilung von zweifelhaften IV-Gutachten

Mittwoch, 04. Juni 2025
IV-Gutachten mit gravierenden Mängeln sollen neu beurteilt werden können. Das fordern die eidgenössischen Räte mit einer Motion, die nun zur Umsetzung an den Bundesrat geht. Sie reagieren damit auf zweifelhafte Gutachten der Pmeda AG.

Der Ständerat hat den Vorstoss mit der Forderung nach Neubeurteilungen oppositionslos angenommen. Der Nationalrat stimmte ihm im März klar zu. Gemäss dieser Motion sollen Versicherte künftig ein Revisionsgesuch stellen können, wenn sich ihr IV-Entscheid auf ein medizinisches Gutachten einer bestimmten Gutachterstelle oder von gewissen Ärztinnen und Ärzten stützt. Es geht um solche, mit welchen die Zusammenarbeit aufgrund einer Empfehlung der Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) eingestellt wurde.

Nach Eingang eines solchen Revisionsgesuchs sollen die IV-Stellen die Arbeitsfähigkeit prüfen, den Beginn einer allfälligen Arbeitsunfähigkeit festlegen, berufliche Massnahmen gewähren und allfällige Rentenleistungen rückwirkend zusprechen.

Formale und inhaltliche Mängel

Im Oktober 2023 hatte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mitgeteilt, dass die Invalidenversicherung (IV) keine bi- und polydisziplinären Gutachten mehr an die Zürcher Firma Pmeda vergeben werde. Eine Fachkommission hatte zuvor in deren ärztlichen Gutachten formale und inhaltliche Mängel festgestellt. Auch der Bundesrat stellte sich hinter den Vorstoss. Es sei absolut zentral, dass sich IV-Stellen und Gerichte auf korrekt erstellte und qualitativ hochwertige medizinische Gutachten abstützten, schrieb er in seiner Antwort auf den Vorstoss.

Der Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz, Inclusion Handicap, reagierte erfreut auf den Entscheid des Ständerats. In einer Mitteilung schrieb er, es sei erfreulich, dass das Parlament erkannt habe, wie dringend gehandelt werden müsse. (sda)

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